Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/308

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
Register  |  1. Band  |  2. Band  |  4. Band
3. Band  |  Inhalt des 3. Bandes
<<<Vorherige Seite
[307]
Nächste Seite>>>
[309]
SH-Kirchengeschichte-3.djvu
unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.


Wir haben früher schon bemerkt, daß dieser Prediger schon um 1549 und 1550 in Holstein, Dithmarschen und Eiderstedt Anhänger hatte, die sich aber stille hielten, bis man zu Tönning gegen Ende des Jahrhunderts auf sie aufmerksam wurde. Damals war Pastor zu Tönning M. Henricus Moller, gebürtig aus Henstedt in Dithmarschen, der vorher Rector zu Riga gewesen war. Daselbst war er aber 1585 bei den Unruhen wegen des Gregorianischen Kalenders betheiligt gewesen, in welchen Johann Tast, der dortige Gerichtsvogt, ein Sohn des Husumer Reformators Hermann Tast, hingerichtet ward[1]. Moller war in die Acht erklärt worden, darauf geflohen, aber abwesend am 5. September 1589 zum Schwert verurtheilt. Im Jahre 1593 wurde er auf Michaelis zum Pastor in Tönning angenommen, und hat bis zum 28. Mai 1603 gelebt, wo er 49 Jahre alt gestorben ist. Bereits 1588 waren auf Anklage des Stallers Caspar Hoyer mehrere Wiedertäufer aus Eiderstedt verwiesen worden. Moller griff aber 1596 die dort noch übrig gebliebenen David-Joriten heftig an, gerieth jedoch darüber mit dem Bürgermeister und mehreren Rathsherren in ernsten Streit. Seine Gegner schrieben über ihn nach Riga, um von dort ein Zeugniß zu erlangen. Die Antwort aus dem Jahre 1596 von daher war, M. Moller sei ein Mann, dazu geboren, daß durch ihn Städte und Länder in Aufruhr gebracht werden könnten, er sei des Lebens nicht werth, und könnte man seiner in Riga habhaft werden, so wäre man gewilligt, das Todesurtheil an ihm zu vollstrecken. Moller vertheidigte sich freilich kräftigst wider diese Anschuldigungen und diese Verlästerung, doch diese Streitsache wurde erst durch Vermittelung des Superintendenten Fabricius 1597 zu Gottorf verglichen. Allein 1602 brach der Streit gegen die David-Joriten wieder aus, und derselbe zog sich viele Jahre hindurch. Auf Fürstlichen Befehl mußten am 29. März 1602 der Staller (Oberbeamte) Hermann Hoyer, der Propst M. Johannes Pistorius, der Pastor M. Henricus Moller und der Landschreiber Aßmus Moldenit ein Examen mit diesen Leuten anstellen. Am 31. August 1607 wurden wieder einige derselben vorgeladen zu einem Religionsgespräch, welches der damalige Propst M. Georgius Kruse mit ihnen zu


  1. Eine ausführlichere Nachricht darüber findet sich bei Krafft, Husumer Kirchengesch.