Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/261
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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bisherigen geistlichen Behörden traf und ohne wirksamen Widerstand von Seiten der letzteren durchzuführen vermochte, sowohl ihre Autorität in den Städten selbst, als auch ihre Landeshoheit überhaupt gegenüber den Prälaten und bisherigen Inhabern der geistlichen Jurisdiction und Administration. Die Hoffnung, geistliche Macht und kirchliche Verwaltung auf die Dauer fortführen zu können, mußte die höhere Geistlichkeit wohl ziemlich bald aufgeben, so daß von Versuchen, dieselbe der Landesherrschaft gegenüber zu behaupten, sehr wenig die Rede ist. Desto mehr aber bemühten sich die Prälaten und geistlichen Corporationen, sich wenigstens den Grundbesitz zn conserviren, durch welchen nicht allein ein großer Theil ihres Einkommens, vielmehr auch ihr politischer Einfluß auf die Landesangelegenheiten bedingt war. Daneben hätte man freilich herzlich gerne, wo es möglich schien, die sonstigen Zuflüsse aus der Jurisdiction, aus Vermächtnissen und Seelgaben sich bewahrt, jedoch stand dies immer in zweiter Reihe.
Dagegen lag es aber nun offenbar im landesherrlichen Interesse, sowohl die höhere Geistlichkeit zu schwächen, als auch mehr Geldmittel zu erlangen, und die pecuniären Mittel waren zum großen Theil in den Händen von Prälaten, wenn auch nicht immer baar, so doch in dem Werthe der Kleinodien und der Stiftsgüter. Wir haben gesehen, wie diplomatisch von Seiten der Staatsgewalt zu Werke gegangen wurde, um ihre Zwecke zn erreichen. Anfangs ward die Aussicht eröffnet auf Sistirung der Reformation, also auf Bestand des Alten, und solche Aussicht geknüpft an die Verwilligung sehr bedeutender Geldbeiträge, deren Aufbringung die Bischöfe, Stifter und Klöster in die harte Nothwendigkeit versetzte, Landgüter und Dorfschaften zu verpfänden oder zu verkaufen, und dadurch ihren Bestand immer mehr zu schwächen, zumal weil diese Anforderungen sich wiederholten. Wenn es darauf ankam, den Geistlichen einen großen Antheil an den Landeslasten zuzuschieben und sich selbst dadurch zu erleichtern, da waren die anderen Landstände bei dem wachsenden Parteigeiste und im eigenen Interesse sehr bereitwillig, gegen die Geistlichkeit Partei zu ergreifen. Die landesherrliche Gewalt ließ denn auch gelegentlich im Weigerungsfalle ihre harte Hand fühlen. Aus den Hamburger Domcapitelsgütern wußte der Vogt zu Trittau alsbald Schatzung herbeizubringen; der Segeberger Vogt oder Amtmann scheint angewiesen gewesen zu sein, ein Gleiches