Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/230

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Wenn wir jetzt die in unserer reformatorischen Kirchenordnung enthaltenen genauen und eingreifenden Bestimmungen über das Unterrichtswesen dargestellt haben, so wollen wir schließlich nicht und unterlassen, darauf hinzudeuten, daß wir in der gegebenen Schulordnung eine enge Verwandtschaft mit Schulordnungen außerhalb unseres Landes, welche Bugenhagen entworfen und eingeführt hatte, erkennen. Dieser ausgezeichnete Gelehrte, der vertrauteste Freund von Luther und Melanchthon, war nicht blos ein gefeierter Kirchenreformator, sondern auch ein sehr berühmter Schulmann, und dies als Schuldirector wie als Organisator. Er war, bevor er eine theologische Professur und ein Hauptpastorat zu Wittenberg übernahm, 15 Jahre lang Director der Gelehrtenschule zu Treptow in seinem Heimathslande gewesen, und unter seiner Oberleitung und seiner Lehrthätigkeit wurde diese Schule auch aus entfernteren deutschen Landen so stark besucht, daß sie sich des höchsten Rufes in weiten Kreisen erfreute. Bugenhagen war dann als Professor an der Universität zu Wittenberg ein vielgesuchter Reformator des Kirchen- und Schulwesens geworden, ehe er für diesen großen Beruf zu uns und nach Kopenhagen kam, in mehreren Städten von Pommern und von Sachsen, sodann in Braunschweig, in Hamburg 1528, in Lübeck 1530. Seine eifrige und erfolgreiche Wirksamkeit für die evangelische Reform der Kirche, wie für die Verbesserung und Vervollkommnung der Schule ist wahrhaft bewundernswerth[1]. Er hielt auch, wie Luther[2], den er wie einen Vater verehrte und liebte, den Lehrerstand hoch in Ehren und sorgte eifrig für das Wohlergehen desselben durch Feststellung und Aufbesserung der Besoldungen, durch bessere Schulgebäude, wofür besonders die leer gewordenen Klöster dienten, durch anständige Lehrerwohnungen, wie durch die Verbesserung der amtlichen Stellung und Verhältnisse der Lehrer überhaupt in ihrem so hochwichtigen und dabei so mühevollen und oft verdrießlichen Lebensberufe.


  1. F. Koch, Erinnerungen an Dr. Johann Bugenhagen Pomeranus; (Stettin 1817); Mohnike, in Ersch. u. Grubers Encyklopädie, XIII, p. 406. F. C. Kraft, Disput. cit.
  2. Luther äußert über die Würde und hohe Bedeutung des Lehrberufs sich unter Anderm so: „Wenn ich vom Predigtamte und andern Sachen ablassen könnte oder müßte, so wollte ich kein Amt lieber haben denn Schul-Meister oder Knaben-Lehrer seyn. Denn ich weiß, daß dies Werk nächst dem Predigtamte das allernützlichste, größeste und beste ist, und weiß dazu noch nicht, welches unter beiden das beste ist“.