Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/191

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
Register  |  1. Band  |  2. Band  |  4. Band
3. Band  |  Inhalt des 3. Bandes
<<<Vorherige Seite
[190]
Nächste Seite>>>
[192]
SH-Kirchengeschichte-3.djvu
unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.


Städten, Patrone auf dem Lande, sonst auch wohlhabende Gemeindeglieder verehrten Kanzeln, welche in den größeren Kirchen an einem Pfeiler, in kleineren Landkirchen in der südöstlichen Ecke des Schiffs neben dem Schwibbogen aufgerichtet wurden, und deren Inscriptionen manchmal das Andenken ihres Ursprungs bewahren. Die Kanzel über dem Altare anzubringen, wie in neueren Zeiten häufiger geschehen ist, unterließ man absichtlich. Es war dies mehr eine Weise der Reformirten, die gerade dadurch hatten in Gegensatz zu der katholischen Kirche sich stellen wollen, welche von jeher es gescheut hat, der Kanzel ihren Platz über dem Orte anzuweisen, wo das Meßwunder vollzogen wird, und den Altar so unter des Predigers Füße zu stellen; und auch der lutherischen Anschauungsweise mußte es bei aller Hochhaltung des Wortes doch unangemessen erscheinen, den Altar, den man beibehalten und nicht wie die Reformirten mit einem Tisch vertauscht hatte, auf solche Weise augenfällig unter die Stätte der Verkündigung des Gotteswortes treten zu lassen, welches, das Wort nämlich, man als Gnadenmittel den Sacramenten bei- und neben-, aber nicht überordnen wollte. Von besonderer Wichtigkeit mußte es auch erscheinen, für die Zuhörer in der Kirche Plätze zu gewinnen. Die Kirchenstühle werden erst nach der Reformation angebracht sein, während sie in den katholischen Kirchen entweder fehlten oder als bewegliche Sitze vorhanden waren. Bei uns wird es vor der Reformation nicht anders gewesen sein. Mit der Einrichtung fester Sitzplätze oder sogenannter Kirchenstände, der jetzt gewöhnlichen Kirchenstühle, war aber auch die Vertheilung an die eingesessenen Gemeindeglieder oder Genossenschaften (z. B. die Kluftverbindungen in Dithmarschen) verbunden, und es entstand der Begriff und das Rechtsverhältniß der bezüglichen Kirchen-Gerechtsame, damit zugleich aber die Ursache zu vielem Zank und Hader in den Gemeinden. Der Mangel an hinreichenden Sitzplätzen führte sodann bei wachsender Bevölkerung die Erbauung von sogenannten Emporkirchen, Böden, Ambonen (auch hie und da als Chor oder Lector bezeichnet) herbei, um so mehr, da bei der ersten Erbauung der Kirchen keineswegs die Größe der Gemeinde zum Maßstab für die Größe der Kirchengebäude gedient hatte. Den Vornehmeren ward oftmals die Errichtung von Emporstühlen gestattet, welche dann nicht selten ganz unsymmetrisch angebracht und buntscheckig genug ausgeziert wurden. Letzteres ist namentlich bei den Patronatstühlen