Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/178
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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Kirchenzucht, als gänzliche oder theilweise Entziehung der kirchlichen Rechte, welche von dem Prediger des Ortes nach bestehenden Gesetzen ausgeführt wurde, konnte nur eine rechte Bedeutung behalten, so lange ein hoher Werth auf den Besitz der kirchlichen Rechte gelegt wurde. Sie hat sich aber bei uns nicht blos im sechszehnten, sondern auch großentheils im siebenzehnten Jahrhundert in Gebrauch erhalten[1].
Fassen wir nun die ganze Form der Liturgie bei dem öffentlichen Gottesdienste ins Auge, so tritt uns nach Inhalt der Kirchenordnung zuvörderst der liturgische Altardienst entgegen, der im Gesetze die „gemene Misse“ genannt wird. Die innere Bedeutung dieser deutschen Messe wird dahin erklärt, daß sie ein Gebrauch des Abendmahles Christi sei und für diejenigen stattfinde, welche sich wollten „berichten“ lassen, d. h. das Abendmahl empfangen wollten; wobei zu erinnern ist, daß eigentlich jeden Sonntag Communicanten da waren. Solche Messefeier, welche der Geistliche im Meßgewande celebrirte, hatte, wie ausdrücklich gesagt wird, viel von alter Gewohnheit an sich, indem man das bisher Uebliche beibehielt. Sie fand vor der Predigt statt. Der Geistliche kniete vor dem Altare nieder und sprach für sich Confiteor und that Fürbitte für die Prediger des Evangeliums, für den König und das Reich, so wie für unsere Herzogthümer. Darauf hielt er die Messe „na older Gewanheit“, jedoch ohne jeden papistischen Ausdruck. Dann möge er einen Introitus singen oder lesen, dessen Inhalt gleich sei den Gesängen, welche an Sonn- und Festtagen aus dem Psalter genommen würden. In den Dorfkirchen könne man für den Introitus einen deutschen Psalm singen. Darauf habe der Priester das Kyrie eleison und das Gloria in excelsis anzustimmen und die Gemeinde zu vollenden. Hierauf wandte sich der Geistliche zum Volke und sprach: Dominus vobiscum; dann las er zum Altare gewandt eine deutsche Collecte, welche die Gemeinde mit Amen beantwortete. Wiederum zur Gemeinde gewandt las er die Epistel in deutscher Sprache, und der Chor stimmte das Hallelujah mit seinem Verse an, und sodann für das Graduale einen deutschen Psalm, oder ein Gradual, das nur zwei Verse habe. Die Sequentien und Prosen sollten allein in den drei großen Festen gesungen
- ↑ Lau, S. H. Reformationsgesch. S. 470 ff.