Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/152

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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gehabt haben, rücksichtslos in landesfürstliche Amtsdistricte umgewandelt und für Schulden der Landesherrschaft bald an diesen und bald an jenen Gutsbesitzer oder Amtmann verpfändet zu werden, so beruht das zuvörderst auf Landesverträgen aus der Reformationszeit. Diese Klöster wurden Versorgungsanstalten für unverheirathete Fräulein und sind anerkannte Corporationen mit adligen Rechten geblieben. Schon 1533, indem von dem Grundsatze ausgegangen ward, daß das Kirchengut bei den frommen Stiftungen verbleiben solle, enthielt nach Vereinbarung der Stände mit der Landesherrschaft die Bestätigung der Landesprivilegien von Christian III. die Zusage, daß es in Ansehung der begüterten Klöster und namentlich der Jungfrauenklöster bei dem Bisherigen gelassen werden solle, es jedoch Jeder frei stehen müsse, im Kloster zu bleiben oder aus demselben auszutreten. Im letzteren Falle aber dürfe die Ausgetretene nicht wieder aufgenommen werden. Es trat aber nun in den Klöstern ein gemischter Religionszustand ein, da die Conventualinnen allmälig zu der neuen Lehre übertraten. Ein deutliches Zeugniß davon liegt uns aus dem Kloster zu Itzehoe vor, welches wir in den Beilagen nach der Urschrift im Geheimen Archiv zu Kopenhagen mittheilen. Es sandten nach diesem Schreiben 28 Conventualinnen, durch die lutherischen Predigten in ihrer Klosterkirche belehrt, zur evangelischen Confession sich bekennend, einen Eilboten am Donnerstage nach Septuagesimä 1538 an den König mit einer von ihnen selber verfaßten Vorstellung. Sie erzählen in der Einleitung, wie sie von der in Aussicht stehenden neuen Kirchenordnung vernommen hätten, und bitten flehentlich, daß sie mit den katholischen Gesängen künftig verschont werden möchten, da ihr Inhalt dem Worte Gottes widerspräche. Sie hätten ihre Aebtissin um Abhülfe dringend gebeten, seien aber von ihr damit abgefertigt worden, daß der König es noch nicht befohlen habe, und sie habe dabei geäußert, sie könnten im Herzen anders denken, als sie mit dem Munde sängen; sie erklären dabei, sie wollten das Singen und Lesen gar nicht einstellen, also die Chorstunden beobachten; sie begehrten auch nicht, das Kloster zu verlassen, auch nicht das klösterliche Kleid zu ändern, sondern nur das gottlose Wesen abgestellt zu wissen, was sie gegen ihr Gewissen nicht länger mitmachen könnten. Es seien ihrer ja 28 evangelische, der andern aber nur 13, es sei daher ein Jammer, wenn die 28