Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/128
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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Osnabrück, Jodocus Hodtfilter genannt. Er war Dompropst seit 1536, zugleich auch Auditor rotae zu Rom, wo er verblieb, ohne hierher zu kommen, und daselbst 1553 starb. Er stand bei den damaligen Päpsten in großer Gunst, und hatte viele Pfründen. Seine Erwählung auch zu Lübeck mag aus Rücksichten auf Kaiser und Papst geschehen sein. Dessen Freund und ehemaliger Mitschüler Diedrich von Rheden, gebürtig aus Meppen im Münsterschen, auch von geringer Herkunft, aber durch Fähigkeiten ausgezeichnet und am päpstlichen Hofe wohlgelitten, erlangte nun das Bisthum Lübeck vielleicht aus ähnlichen Rücksichten. Er war Doctor des päpstlichen Rechts und Domherr zu Mainz, übrigens schon ein alter Mann und fast erblindet. Er kam freilich nach Lübeck, fand die Einkünfte des Stifts aber nicht nach seiner Erwartung und überhaupt Manches nicht nach seinem Sinn, weshalb er sich bewogen fand zu resigniren und nach Mainz zurückzugehen. Die Domherren wollten ihn gerne behalten, aber er entschuldigte sich damit, das Hochstift bedürfe eines Bischofs, der nicht nur zwei sehende, sondern zwei sehr scharf sehende Angen habe. Das Domcapitel wählte nun 1555 Andreas von Barby, König Christians III. Kanzler, auf dessen und seiner Herzoglichen Brüder Empfehlung, einen in Staatsgeschäften gewandten Mann, der aber meistens sich in Dänemark aufhielt, wo er auch 1559 am 12. August starb. Die Bischofswahl fiel dann auf den bisherigen Dechanten des Domcapitels (seit 1554) Johann Tidemann 1559, der löblich regierte, aber nur bis 1561 den 17. April lebte. Er war der Römischen Kirche zugethan, wie er denn auch vorher sich sieben Jahre zu Rom aufgehalten hatte. Von jetzt an folgten aber lauter evangelische Bischöfe. Zunächst durch Vermittelung König Friederichs II. und Herzog Adolphs Eberhard von Holle, bisheriger Abt des Michaelis-Klosters zu Lüneburg. Er war auch zugleich Bischof von Verden. 1586, 5. Juli ist er zu Lüneburg mit Tode abgegangen. Er war ein Schwager des Statthalters Heinrich Ranzau, und hat in mehrfacher Beziehung sich um das Stift verdient gemacht. — Darauf sind lauter Prinzen des holsteinischen Hauses zur Bischofswürde befördert worden, und man gewöhnte sich allgemach daran, das Lübecker Bisthum als eine Versorgung für Prinzen dieses Hauses anzusehen. Es genügt hier ganz in der Kürze die Folge derselben anzugeben. Herzog Adolphs von Gottorf Sohn, Johann Adolph, ward 1586 in einem Alter