Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/103

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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nach Heimreichs Bemerkung die Kirche, „1557 an J. F. Gn. verfallen darum, daß die Kirchspielsleute einen Pastoren ohne des Propsten Consens angenommen“), Uelvesbüll, Tetenbüll (wo 1558 das Chor an die Kirche angebaut ist), Poppenbüll und Osterhever, woselbst die Kirche 1565 von dem Lehnsmann Owe Schweins neu errichtet ward.

n. In Utholm: Westerhever, Tating, Sanct-Peter (wo 1563 von einem neuen Kirchenbau die Rede ist, nachdem um 1556 die Kirche zu Süderhöved eingegangen war), endlich Ording.

Einige der genannten Kirchspiele in diesen Dreilanden erhielten durch glücklich vollbrachte Eindeichungen in dieser Periode einen nicht unbeträchtlichen Zuwachs.

o. Endlich wird noch hierher zu rechnen sein die Kirche auf Helgoland.

Nimmt man alle diese zur Propstei Gottorf zu rechnenden Kirchen zusammen, so kommen 57 heraus, doch kann es von ein paar derselben zweifelhaft sein, ob bei denselben die Gottorfische Episcopalhoheit anerkannt worden, wo nämlich z. B. das Domcapitel das Patronatrecht hatte.

Es ist zu vermuthen, daß auch die zum bischöflichen Amte Schwabstedt gehörigen Kirchen zu Schwabstedt und Treya der Gottorfischen Kircheninspection untergeordnet worden sind, wenigstens seitdem von 1556 an Herzog Adolph Inhaber des gedachten Amts geworden war.

3. Der um diese Zeit sich sehr hebende und mehrfach begünstigte Ort Husum, wo auch 1577 bis 1582 von Herzog Adolph das Schloß mit einer Capelle erbaut ward, blieb, als 1547 Hermann Tast die Inspection über die umliegenden Kirchen verlor, welche zur Gottorfer Propstei gelegt wurden, für sich mit einem eigenen Stadt-Consistorium, und die jedesmaligen Pastores blieben Kirchen- und Schul-Inspectoren.
4. Wenn wir nun zu Holstein übergehen, finden wir dort im Gottorfischen Antheil folgende Kirchen: Kiel, Neumünster, Schönkirchen, Oldenburg, Grube, Grömitz, Trittau, Bergstedt, Eichede, Rahlstedt, Steinbeck. Dazu kam noch 1571 Bargteheide in dem Amte Tremsbüttel, welches seit 1474 Lauenburgisch gewesen war, obgleich auf Stormarnschem Boden belegen, aber jetzt vom Lauenburgischen Herzog Franz an das Gottorfische Haus pfandweise überlassen