Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/098
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
Register | 1. Band | 2. Band | 4. Band | |
3. Band | Inhalt des 3. Bandes | |
<<<Vorherige Seite [097] |
Nächste Seite>>> [099] |
unkorrigiert | |
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.
|
Kooge versetzt, der in den Jahren 1562—1566 eingedeicht war, wodurch die Widing-Harde landfest gemacht worden.
- f. Auf Sylt 4 Kirchen: Morsum, Keitum, Westerland und Rantum.
- g. Auf Osterland-Föhr 2: S. Nicolai und S. Johannis.
Das ergiebt im Ganzen 42 Kirchen im Amte Tondern. Dazu kam nun aber noch, weil dem Herzog Johann auch Lügumkloster zugefallen war, dieses mit seiner Klosterkirche und mit der Kirche zu Nord-Lügum. Es waren Lügum-Kloster, Nord-Lügum und Brede in der Zahl derjenigen Kirchen, über welche Streit obwaltete, da auch diese Ripenschen Sprengels gewesen waren. Das Urtheil fiel 1578 dahin aus, daß der Herzog an diesen Kirchen die Hoheit, das Patronatrecht, wie auch die Visitation und Aufnahme der Kirchenrechnung haben solle. Hätte aber das Capitel zu Ripen die Visitation und Rechenschaft zu Brede gehabt, so solle es diese auch ferner behalten. Da dies nachgewiesen wurde, so behielt der Archidiaconus zu Ripen diese Gerechtsame, das Patronat und die Hoheit aber der Herzog. Brede ward somit nicht wie Lügumkloster und Nord-Lügum der Propstei Tondern zugelegt.
3. Ueber Nordstrand setzte Herzog Johann 1545 seinen Generalpropsten, den Pastor zu Tondern Vincentius Alberti. Nach dessen Tode 1553 wurde die Propstei im Nordstrande dem Hofprediger M. Georgius Boëthius zu Hadersleben übertragen, der seit 1560 auch Generalpropst war und 1569 starb, worauf der Pastor Peter Boëthius zu Königsbüll und der Pastor H. Tast zu Bopsee als Vice-Praepositi fungirten, bis M. Georgius Schröder 1573 Generalpropst und Propst über Nordstrand wurde, und letzteres auch blieb bis 1581, da des Herzogs Johann Lande zur Theilung kamen. 1556, 22. Juli, gab der Herzog der Landschaft Nordstrand eine besondere Kirchenordnung[1].
- Die hierher gehörigen Kirchen waren folgende:
- a. In der Pellworm-Harde war anfangs nur noch Eine Pfarrkirche übrig, die S. SalvatorS-Kirche auf Pellworm, das eine Insel für sich war, und erst jetzt (1551) durch den nach siebenjähriger Arbeit gewonnenen Norder-Neukoog mit der Insel Nordstrand landfest wurde. Die Capelle des heiligen Kreuzes wurde aber 1556
- ↑ Abgedruckt bei Lackmann, Einleitung I, S. 479—486.