Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/068

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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von Luthers Feinden nach Wittenberg zu gehen, um Luther meuchlings aus dem Wege zu räumen. Wie er ihn aber erst predigen hört, wird er anderen Sinnes, geht zu ihm, entdeckt ihm unter Bezeugung seiner Reue sein böses Vorhaben, und bleibt nun bei Luther als Famulus bis 1534, da er Prediger zu Welwer bei der Stadt Soest wurde. Als er dort wegen seiner Weigerung, das Interim anzunehmen, nicht länger bleiben konnte, begab er sich nach Dithmarschen, und war hier zuerst 1548 Diaconus zu Nenenkirchen, 1556 Pastor daselbst, 1559 Pastor zu Wöhrden, zugleich auch 1568 Propst im Mitteltheile von Dithmarschen. Erst 1598 am 8. August ist er in sehr hohem Alter mit Tode abgegangen.

Bei dem Einwandern vieler anderswo vertriebener Prediger in Dithmarschen war darauf zu achten, daß die lutherische Lehre rein erhalten bleibe. Damals handelte es sich ganz besonders um die Rechtgläubigkeit[1] in der Abendmahlslehre; es gab aber Manche, die sich der reformirten Lehre in diesem Punkte zuneigten, selbst der Superintendent Johann Roger. Zu diesen gehörte insbesondere Immanuel Ortzenius, der von Wesel vertrieben war und von 1548 bis 1559 als Pastor zu Delve stand, bis er wieder nach Wesel zurückberufen ward[2]. Als indessen der Superintendent Joachim Westphal zu Hamburg mit Calvin in einen heftigen Streit wegen des Abendmahls gerathen war, und die Bekenntnisse verschiedener Kirchen sich darüber erbat, unterzeichneten 1556 sämmtliche Dithmarscher Prediger (auch jener Ortzenius) eine Bekenntnißschrift, worin sie der lutherischen Auffassung beipflichteten[3]. Auch über die synergistischen und flaccianischen Streitigkeiten gab es hier verschiedene Disputationen unter der Geistlichkeit. Insbesondere aber scheinen hier Anhänger des David Joris gewesen zu sein, wovon nachher noch weiter die Rede sein wird.

Die Eroberung und gewaltsame Einverleibung Dithmarschens in das Herzogthum Holstein im Sommer des Jahres 1559 brachte


  1. Es wird selbst in einer Supplik der dithmarsischen Geistlichkeit an die neuen Landesherren, welche gleich nach der Eroberung geschrieben ward, darauf hingedeutet. Dithm. Urkundenbuch (Altona 1834) S. 219.
  2. Dithm. Urkundenbuch S. 227.
  3. Neocorus II, pag. 103 ff.