Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/059
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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1524, versammelte man sich auf dem Marktplatze in Heide. Mit wildem Geschrei ward sein Tod verlangt.
So werden wie hüden
bi Land un Lüden
So ward gerufen. Man holte ihn aus dem Kerker, zerrte ihn an langen Stricken aus dem Orte hinaus nach dem Platze, wo er verbrannt werden sollte, auf der Ostseite von Heide auf dem sogenannten Mönchenberge. Um der Rechtsform äußerlich zu genügen, war der erzbischöfliche Vogt aus Henstedt dazu bewogen worden (für eine Gebühr von zehn Gulden, wie berichtet wird) ein Urtheil zu verkünden. Es lautete: „Dieser Bösewicht und Missethäter hat gepredigt wider Maria, die Mutter Gottes, und den Christenglauben, aus welcher Ursache ich ihn verurtheile von wegen meines gnädigen Herrn, des Bischofs von Bremen, zum Feuer“. Bruder Heinrich antwortete blos: „Das hab' ich nicht gethan, doch, Herr, Dein Wille geschehe“. Er hob seine Augen gen Himmel und betete: „Herr, vergieb es ihnen, denn sie wissen nicht, was sie thun; Dein Name ist allein heilig, himmlischer Vater!“ Wiebe Jungen warf sich vor der wüthenden Menge nieder und flehte um Aufschub zum Verhör. Sie erbot sich, statt seiner sich stäupen zu lassen. Sie bietet tausend Gulden, wenn man ihn bis zum Montage aufsparen wolle, damit er vom ganzen Lande ordentlich verhört werde. Alles vergeblich. Man ließ sie liegen, man trat sie mit Füßen. Nun greift man Bruder Heinrich an. Einer sticht ihn mit einem Stoßdegen in den Kopf; Andere verwunden ihn an den Armen, im Rücken, in den Seiten, wo sie ihn nur erreichen können. Magister Günther Werner, der Landsecretair, hetzt das Volk auf, ruft: „Frei zu, lieben Gesellen, hier spielet Gott mit“. Das Feuer will aber in dem Unwetter und Regen nicht brennen. Ueber zwei Stunden wird er gequält. Man bindet ihn auf eine lange Leiter und wirft ihn auf den Holzstoß. Endlich tritt Johann Holm hinzu und versetzt ihm einen Schlag auf die Brust mit einem Hammer, daß er sich nicht mehr regt. Der Leichnam wird, da das Feuer nicht brennen will, gebraten. Man zählt über zwanzig Wunden. Kopf, Hände und Füße werden am folgenden Tage abgehauen und verbrannt; der Leib wird eingescharrt, nachdem man um denselben