Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/045
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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alte Wulff von der Wisch, Jürgen von der Wisch zu Glasau, Christopher von der Wisch[1] zu Dobersdorf; zusammen also 31. Wie viele und welche auf die evangelische Seite traten, wird nicht gemeldet; es muß aber nach dem Ueberschlag, den man machen kann, deren Anzahl weit größer gewesen sein. Unter den Anhängern der alten Kirche waren indessen sehr angesehene und so mächtige Männer, daß der König diese nicht unberücksichtigt lassen konnte. Vier Abgeordnete von jeder Partei verhandelten mit dem Könige noch bis an den Abend, wo man endlich auseinanderging. Am folgenden Morgen ließ der König anzeigen, es solle in der Religionssache Alles bis künftigen Weihnachten in seiner bisherigen Verfassung bleiben, wäre dann noch kein Concilium gehalten, oder vom Kaiser eine von beiden Theilen angenommene Ordnung gemacht, so wolle der König eine Ordinanz in seinen Landen und Fürstenthümern ausgehen lassen. Würde später aber noch ein Concilium gehalten und von beiden Theilen dessen Beschlüsse angenommen, so wolle er sich dem unterwerfen, wie einem Liebhaber des Friedens und des wahren christlichen Glaubens gezieme. Am Sonnabend ward nun der Landtag geschlossen, nachdem noch der Bischof von Lübeck, Balthasar Ranzau, zum Königlichen Rath angenommen war und seinen Eid geleistet hatte.
Ueber die Verhandlungen des nächsten Landtages 1542 liegen uns keine ausführlichen Berichte vor. Sehr interessant wäre es zu erfahren, wie etwa die Parteien einander noch hier gegenüber gestanden haben, und in welcher Weise die Einigung zu Stande gekommen ist. Ein Großes war es indessen, daß die Kirchenordnung eigentlich schon vorlag, ja im Königreiche bereits zur vollen Geltung gelangt war. Es konnte sich daher hauptsächlich nur darum handeln, da der Sieg der Reformation in den Herzogthümern bereits nicht minder entschieden war, welche Abänderungen für diese nach ihren besonderen Verhältnissen mit der vorliegenden Kirchenordnung zu machen sein möchten. Der Entwurf der Kirchenordnung war in Kopenhagen von einheimischen Theologen gemacht, und zwar in Lateinischer Sprache, darauf Luther zur Genehmigung zugesandt worden, und die Ueberarbeitung war im Einverständnisse mit den hinzugezogenen Theologen durch Bugenhagen geschehen. Daß bereits, ehe Bugenhagen
- ↑ Ist im Verzeichniß ein Schreibfehler, soll heißen Christopher Pogwisch.