Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/013

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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sich ausmachte, ihm nicht schwer fiel. Jetzt soll dieselbe Wohlthat den Schweden widerfahren und zugleich dem Befehle des Papstes, dahin zu wirken, daß sie ihrem rechtmäßigen Könige und rechtmäßigen Erzbischofe sich unterwürfen, genügt werden. Arcembold sagte scheidend dem Könige seine besten Dienste zu. Allein wie bald war seine Ansicht verändert, als ihm in dem Reichsvorsteher ein goldenes Gestirn aufging. Der ehrenvollste Empfang, die glänzendste Kundschaft von Sünden, die freigebigsten Geschenke, endlich die Eröffnung der Aussicht auf das Erzbisthum Upsal für den Legaten ließen diesen bald vergessen, daß der edle Spender ein Gebannter war. Arcembold überzeugte sich, daß Gustav Trolle im Unrecht sei, rieth ihm, sich ruhig zu verhalten, berichtete gegen ihn und den König nach Rom. Er ging so weit, dem Reichsvorsteher das Geheimniß aller Verbindungen, welche Christian in Schweden hatte, zu enthüllen. Als der König endlich hinter die Wahrheit kam, hielt er sich an die Waaren, Eisen, Kupfer, Butter, welche Arcembold als Ertrag seines Sündenhandels in Schweden und Norwegen nach Dänemark geschickt hatte, um dort bis zu seiner Rückreise durch seine Unterbediente in baares Geld umgesetzt zu werden, nahm Alles zu sich. Der Legat selber wußte seiner Rache zu entgehen, entkam glücklich nach Lübeck.“

Während solche Dinge in unsern nördlicheren Gegenden sich begaben und das sittliche Nachdenken und Urtheil des Publikums herausforderten, trat Martin Luther ebenso muthig wie kraftvoll gegen den Ablaßhandel in Sachsen auf, indem er wider den Commissionär bei dem Ablasse, den Dominikaner Johann Tetzel, durch seine 95 Thesen nach damaligem Brauch eine öffentliche Disputation eröffnete. Somit wurde die Bahn der Reformation betreten. Luther erkennt in seinen Thesen, die sehr rasch aus Hamburg bei uns bekannt wurden und entschiedenen Beifall fanden, das Recht des Papstes zur Ablaßertheilung zwar insofern an, als er die auferlegten Bußwerke, also die canonischen Strafen, erlassen könne; aber das Princip und Wesen aller Buße sei die aus Reue und Leid und dem Vorsatze zur Besserung bestehende innere Buße; das gesammte Leben des Christen solle in der That eine stete Buße sein. Johann Tetzel hatte in der Umgegend von Wittenberg den Ablaßhandel nicht blos mit der größten Unverschämtheit und Frivolität getrieben, sondern auch die verderbliche Irrlehre ausgebreitet, daß der Ablaß allein schon Vergebung