Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/222
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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dem Capitel die Gerichtsbarkeit über alle dessen Lansten, so daß sie keiner andern Herrschaft unterworfen sein sollten, und 1326 bestätigte Herzog Waldemar dies, so daß das Capitel alle 40 Marks-Sachen, so wie die geringeren haben sollte. 1399 freilich wurde darin eine Aenderung getroffen[1], indem durch Vertrag bestimmt wurde, daß die Lansten des Capitels die Dinggerichte des Landesherrn suchen, die Brüchgelder aber an das Capitel fallen sollten. Worin die ursprüngliche Dotirung des Capitels bestanden habe, ist schwer zn sagen. Die ersten Güter mögen von den Bischöfen angewiesen sein, und selbst spätere Bischöfe machten solche einzelne Vergabungen, z. B. der Bischof Helimbert, der 1335 dem Capitel alle seine Besitzungen im Dorfe Rinkenis in Schwansen, das Arnis gegenüber gelegen hat, schenkte. Der 1296 verstorbene Archidiaconus Trugillus vermachte alle seine Güter in der Struxdorf-Harde der Schleswiger Kirche. Sonst sind die Domcapitelsgüter allmälig meistens durch Kauf zusammengebracht, einzeln und in größeren Massen meistens von Edelleuten. Das alte Register von 1352, welches 1407 erneuert ist, nennt schon sehr viele Besitzungen[2], besonders in Angeln, wo die ältesten wegen der Nähe bei Schleswig anzunehmen sein mögen. Die Domcapitelsgüter wurden in Vogteien abgetheilt, mit welchen aber in späterer Zeit einige Veränderungen vorgegangen sind. In Angeln lagen die Vogteien Berend, Ulsnis (auch Hesel genannt von dem 1504 von Sievert von der Wisch angekauften Gute Hesel, wozu ein großer Theil des Kirchspiels Ulsnis gehörte, während die älteren Capitelsgüter noch lange eine eigene Vogtei Ekenis bildeten, die endlich mit Ulsnis vereinigt ward); Gammelbyegaard, großentheils entstanden, aus dem Gute dieses
- ↑ S. H. L. Urk. Samml. II, 395.
- ↑ Dies Registrum capituli ist abgedruckt bei Pontopp. Annal. E. D. II, 181-201, auch Langeb. VI, 574-591. Viele Nachrichten giebt das sogenannte Schwabstedter Buch bei Westph. IV, 3107-3204. Zusammengestellt sind Nachrichten über die Domcapitels-Besitzungen theils in Jensen's Kirchl. Statistik hardesweise, theils übersichtlich im 2. Bande vom Archiv für Staats- und Kirchengeschichte in Jensen's Aufsatze über das Schleswiger Domcapitel. Das Erdbuch des Capitels, das er damals noch nicht kannte, hat er später erhalten, und daraus Mittheilungen gemacht in Biernatzki's Landesberichten 1846, 246 ff. und 1847, 231 ff. Auch enthält sein bekanntes Werk über Angeln darüber Manches.