Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/104
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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sind noch 1255 die Bischöfe von Minden und Verden beauftragt worden, zu untersuchen, wie es mit der Vertreibung der Benedictiner aus Lübeck zugegangen sei. Indessen blieben die Mönche in Cismar und behielten auch ihren Benedictiner-Orden bei, wiewohl schon 1248 Papst Innocenz IV. verfügte, daß, da das Kloster, wie er vernommen, sowohl hinsichtlich der Oeconomie, als der Sittenzucht in Verfall sei, wenn sich dies nicht anders abstellen ließe, der Cistercienser-Orden als eine strengere Regel eingeführt werden solle, verbunden mit einer Vertheilung derjenigen Mönche, die diesen Orden nicht annehmen wollten, in andere Benedictiner-Klöster. Vielleicht rettete es nur die Mönche vor dieser Veränderung, daß der Stifter schon in der Fundation ein Anathema darauf gesetzt hatte, wenn Jemand den Orden des Klosters verändern würde. Um die Mitte des funfzehnten Jahrhunderts vernehmen wir wieder die Klage, die Mönche hätten sehr ausschweifend gelebt, und der 1449 verstorbene Bischof Nicolaus Sachow fand eine Reformation nöthig, führt auch an, daß die Herren die Einnahme für Beichthören u. s. w. unterschlagen hätten, statt dieselbe dem Prior zuzustellen. Weil das Kloster sich gegen den Bischof aufgelehnt und einen vom Bischof cassirten Abt beibehalten hatte, war es 1435 bei der Synode zu Basel verklagt; als auf erfolgte Citation Niemand von Seiten des Convents erschien, ward das Kloster wegen Ungehorsams verurtheilt und mußte die Kosten tragen. Die Mönche richteten sich übrigens, da sie nun einmal zu Cismar hatten bleiben müssen, dort nach Weise anderer Klöster aufs beste ein. Sie hatten ihr großes, wahrscheinlich durch Niederlegung des Dorfes Cismar entstandenes Klosterfeld, erwarben überdies in der Umgegend viele Dörfer und Landgüter durch Kauf und Tausch meistens von Edelleuten, hatten Hölzungen, Fischereien, Mühlen, Gerichtsbarkeit, ja selbst unter sich eine Stadt Grömitz, denn in dieser Eigenschaft kommt der Ort 1440, 1456 und 1470 vor, und der Abt Gerhard nennt den dortigen Bürgermeister seinen Bürgermeister. Der Abt war Vorstand des Klosters, wurde titulirt „de geistlike ehrwerdige Vader in Gode“. Sodann war ein Prior da. Das Kloster führte wie zu Lübeck noch immer den Namen des Johannisklosters fort, eigentlich der Maria und des Johannes[1]. Die Verbittung des Klosters hatten wenigstens eine
- ↑ So heißt es in Urkunden: N. N. Dei gratia Abbas, N. N. Prior, totusque conventus Dominorum Religiosorum Monasterii Sanctae Mariae perpetuae virginis Sanctique Johannis Evangelistae in Cysmeria.