Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/037
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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Die Schenkung des bischöflichen Zehnten in Aller wurde durch den Erzbischof zu Lund, wie auch durch Herzog Waldemar von Schleswig bestätigt[1].
VI.
Die niedere Geistlichkeit.
Es ist nun, nachdem von Erzbischöfen und Bischöfen, von Prälaten und Domherren die Rede gewesen, auch der niederen Geistlichkeit zu erwähnen, der eigentlich sogenannten Weltpriester im Gegensatz zu den regulirten Ordensgeistlichen der Klöster, welche nachher in Betracht gezogen werden sollen. Diese niedere Geistlichkeit nahm an Zahl ungemein zu, nachdem die Bildung von Parochien oder Kirchspielen aus den Bisthümern, die selbst anfangs als Parochien angesehen wurden, vermittelst immer weiterer Zertheilung fortgeschritten war. Es ist am Schlusse der vorigen Periode bereits geschildert, welchen Gang es damit nahm, wie anfangs der eigentlichen Pfarrkirchen gar viele nicht waren, eine für jede Harde im Schleswigschen, in Nordalbingien anfangs nur vier Taufkirchen, bis für die Unterabtheilungen der Landschaften mehr Pfarrkirchen entstanden; wie ferner man allgemach Capellen errichtete, von welchen viele mit der Zeit zu Pfarrkirchen erhoben wurden und ihre eigenen Priester erhielten, während sie zuerst von der Mutterkirche aus bedient worden waren. Dazu kam nun, daß an den größeren Kirchen mehrere Geistliche angestellt wurden, theils als Pfarrgehülfen zunächst zur Besorgung der Capellen, daher Capelläne, dann aber, als die Zahl der Altäre in einzelnen großen Kirchen wuchs, zur Bedienung dieser Altäre, als Vicare. Ueber diese verschiedenen Classen der Weltgeistlichen und deren Stellung ist nun hier beizubringen, was belehrend und interessant erscheinen möchte.
Der Pfarrherr, gleichsam in seinem Pfarrbezirke oder seiner
- ↑ Vgl. L. Helveg, de danske Domkapitler. Kopenh. 1855. S. 13, 23, 28, 31. J. Wedel, den sönderj. Kirkes Historie. Kopenh. 1863. S. 78, 116—118.