Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/017

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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der gottesdienstlichen Gebräuche, namentlich auch der sogenannten canonischen Betstunden obzuliegen, entarteten leider nur zu bald. Sowie die Bischöfe aufhörten, das zu sein, was sie anfangs gewesen waren, so wie sie anfingen, gewaltige Herren und Fürsten zu werden, so verweltlichten auch ihre Capitel, und zwischen den Bischöfen und den Mitgliedern der Capitel erhob sich eine Eifersucht und ein Streit, der damit endigte, daß ein großer Theil der ursprünglich bischöflichen Rechte auf die letzteren überging. Dies erfolgte um so leichter, als erst die Wahl der Bischöfe in die Hände der Canonici gelangt war, wo es denn von ihnen selbst meistens abhing, bei der Wahl sich Vorrechte und Vortheile auszubedingen. Es spiegelt sich hier im Kleinen ab, was in den weltlichen Reichen geschah: Die Monarchie ward immer mehr und mehr eingeschränkt. Die Großen des Reichs, von welchen die Königswahl abhing, unterließen es nicht, Bedingungen zu stellen, durch welche sie selbst immer mehr an Einfluß, Macht und Besitz gewannen. Eben dasselbe, was die weltlichen Reichsstände immer beabsichtigten, war in den Bisthümern das Streben der Domherren - so wurden nachgerade die Canonici genannt. Hatten sie anfangs noch sich mit Hindeutung auf die Regel, durch die sie sich gebunden erachteten, Canonici regulares genannt, so kam im zwölften Jahrhundert schon der Name Canonici saeculares, weltliche Canonici auf, eigentlich ein Widerspruch, den selbst der zur Römischen Kirche übergetretene Cypräus nicht ungerügt läßt[1], wenn er gleich zur Entschuldigung hinzufügt, der heilige apostolische Stuhl und die gesammte katholische Kirche, welche vom heiligen Geiste regiert werde, hätte dennoch auch weltliche Canoniker gebilligt, wo aber der Unterschied Statt finde, daß sie nicht für immer an die Regel gebunden seien, sondern nur so lange sie ihre Einkünfte (ihr Beneficium) genießen wollten; mit Erlaubniß des Papstes aber


  1. Si Canon est Regula, et inde nomen habent Canonici, sunt Regulares. Quid autem de Canonico fiet seculari, nisi sit regularis sin irregularis, aut si id malumus, regularis sine regula! Erat is devotionis fervor sub sanctis Patribus ut inter Fratres etiam Pontifices instituerent. Jam ventum est ad Regulares ut Canonici dicerentur et essent. Utinam et ibi perdurassent! Inferior postea inventus est gradus Canonici secularis, hoc est Regularis sine Regula, Canonicus sine Canone. Es sind dies übrigens Worte eines andern ungenannten Schriftstellers, die Cypräus anführt p. 164. 165.