Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/332
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
Register | 2. Band | 3. Band | 4. Band | |
1. Band | Inhalt des 1. Bandes | |
<<<Vorherige Seite [331] |
Nächste Seite>>> [333] |
korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Darunter sind allein in der Propstei Barwithsyssel 23, bleiben also nur 17 in anderen Gegenden. Man weiß ferner, daß in der gedachten Propstei Moltrup, Aastrup, Grarup, Bierning 1406 von Bischof Johann dem Kapitel überlassen wurden, Oesbye 1414; daß 1309 schon die Kapellen Sedorp (wofür Stadorp d. i. Starup zu lesen sein wird) und Gammelhadersleben vom Bischof dem Kapitel bestätigt wurden; Hopdrup ward ums Jahr 1305 zum Unterhalt des Propsten vom Bischof Berthold gegeben. Wilstrup war einer Präbende des Schleswiger Domcapitels beigelegt, wie wahrscheinlich ist, durch bischöfliche Vergabung. So bleiben in der ganzen Propstei nur die drei Kirchen zu Bjert, Stenderup und Hammelev, von welchen die Nachweisung fehlt, daß sie bischöfliche gewesen wären. Darf man muthmaßen, so mag bei diesen wohl ein adliges Patronat angenommen werden, da im Kirchspiel Bjert Fromhave und andre alte Edelhöfe waren, in Stenderup Schinkelborg und in Hammelev das berühmte Törning.
Die übrigen 17 bischöflichen Kirchen außerhalb Barwithsyssel waren Ries bei Apenrade, Uck nebst Tinglev, Deezbüll in der Bökingharde, Bordelum bei Bredstedt, Groß- und Klein-Solt, Sterup, Riesebye in Schwansen, Schwabstedt, Treya, die drei Stapelholmer Kirchen Stapel, Bergenhusen und Ervde, auch die Kirche auf Helgoland und noch Enstedt und Taarstedt. Von einigen dieser Kirchen ist anzunehmen, daß sie auf bischöflichem Grunde erbaut worden oder das Patronatrecht derselben doch mit dem Grundbesitz, den der Bischof erhielt, an ihn überging. Dahin gehören Schwabstedt, Treya, Riesebye, Bordelum. Das Domkapitel hat nach dem Registr. Cap. Patronatrechte gehabt zu Nübel, Tolk, Havetoft, Ulsnis und Sörup ,[1] sowie an den Kirchen der Stadt Schleswig. Ueber Havetoft war 1302 Streit, mit wem erfährt man nicht; aber es wurde erwiesen, daß das Kapitel die Verlehnung
- ↑ Sörup: Södorp ist wahrscheinlich zu lesen statt Stuprup, wie im Abdruck des Registr. Cap. bei Langeb. steht, oder Andrup wie bei Pontopp.