Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/324
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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wir 1397 [1] den Abt Sweno von Lügumkloster, den Abt Nicolaus von Rüekloster, den Archidiaconus mit zweien Domherren von Schleswig, den Archidiaconus und einen Domherrn von Ripen, den Sangmeister (Cantor) nebst zweien Domherren von Hadersleben. In alle Staatshändel und Landesangelegenheiten sehen wir immerdar die Geistlichkeit verflochten.
Neben ihr aber trat mächtiger und immer mächtiger werdend die weltliche Aristokratie auf. Es fehlt uns noch eine umfassende Schleswig-Holsteinische Adelsgeschichte, zu der es freilich an Material und an gewichtigen Vorarbeiten nicht mangelt. Dieselbe würde uns die Landesgeschichte in einem eigenthümlichen Lichte zeigen, indem es unleugbar ist, daß zum großen Theile die Schleswig-Holsteinische Ritterschaft und Mannschaft, welche allmälig sich bildete und immer fester zu einer Corporation sich zusammenschloß, es gewesen ist, durch welche die Entwickelung der Landesverhältnisse am meisten bedingt wurde. Schon in der vorausgeschickten geschichtlichen Uebersicht ist mehrfach darauf hingewiesen, auch angeführt, welchen wesentlichen Einfluß auf die Verbindung Schleswigs mit Holstein die Ritterschaft gehabt, dadurch daß die Holsteinischen Adelsgeschlechter sich auch im Norden der Eider festsetzten. Und dennoch ist bei aller Macht, die der Adel erlangte, es für unsere Lande eigenthümlich, daß nur strichweise die Adelsherrschaft sich Eingang verschaffen konnte. Es waren einestheils die hervorragenden Städte, welche man wohl Holsteins zwei Augen genannt hat, Lübeck und Hamburg, von welchen freilich ersteres schon früh aufhörte dem Lande anzugehören und letzteres ähnliche Unabhängigkeit fortwährend anstrebte, die nebst den freilich minder bedeutenden, doch nicht unbedeutenden städtischen Ortschaften des Landes selbst ein Gegengewicht abgaben. Ganz vornehmlich aber war der Umstand von Gewicht, daß eine freie bäuerliche Bevölkerung [2] sich erhielt, allermeist an der Westküste
- ↑ S. H. L. Urk. Samml. II, 2, 385, 387, 389, 783.
- ↑ Wie sehr der Stand der freien Grundbesitzer in Abnahme kam, davon giebt Dahlmann, Gesch. von Dänemark III, 78 — 86, Nachricht. Während gegen die Mitte des 17. Jahrhunderts doch noch in Jütland 3400 Bonden waren, hatte Fühnen nur noch 603, Laaland 618, Seeland nicht mehr als 158, Langeland noch nur 55, Falster nicht mehr als zwei. Weit günstiger hat das Verhältniß im Schleswigschen sich gestaltet.Die Friesen behaupteten fortwährend die Freiheit des Bodens. Im mittleren Theile des Landes waren der Bonden viele, freilich auch viele Festebauern oder Lansten auf alten Krongütern und auf den Besitzthümern der Geistlichkeit, dieselben aber doch nicht sonderlich schlechter gestellt als die Bonden, und selbst die Bauern auf den Besitzungen, die dem Adel zugefallen waren, hießen noch immer Lansten. Erst im 17. Jahrhundert findet man im Schleswigschen die ersten Spuren der Leibeigenschaft.