Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/283

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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und Schlei Reichsland und trennte das herzogliche Gebiet von dem Holsteinischen. Der früher bemerkte Unterschied zwischen Erbgut (patrimonium) und Konungslef scheint aber um diese Zeit nicht mehr festgehalten zu sein. Wenigstens sehen wir Abels Wittwe Mechtildis in Gemeinschaft mit ihren Söhnen Erich und Abel im Besitze von zum Konungslef gehörig gewesenen Landstrichen. Sie verpfändet mit diesen ihren Söhnen 1260 für 8000 Mark löthigen Silbers ihr ganzes Land zwischen Schlei und Eider, nämlich Schwansen, Frethslet, Stapelholm, den Wald Jernwith und die Stadt Reinoldesburg (Rendsburg) an die Holsteinischen Grafen. Dadurch erlangten diese zuerst festen Fuß nördlich von der Eider, und es mußte dies für den Herzog Erich II. von großer Wichtigkeit sein, als er nun das Herzogthum erlangte. Nicht minder gewann er dadurch einen festen Haltpunkt, daß er 1268 vom Bischofe zu Schleswig dessen Hof zn Klein-Gottorf ,[1]und sein ganzes Dorf Groß-Gottorf gegen Besitzthümer in Schwansen eintauschte, die aber dem Bischof nicht eingeräumt werden konnten, weil sie an Graf Gerhard verpfändet waren, daher der Bischof einen Bezirk in Süder-Gös-Harde empfing, in welchem wahrscheinlich das nachher so bedeutsam gewordene bischöfliche Schloß Schwabstedt entstand. Bedeutsamer aber noch ward das von Erich II. statt des bischöflichen Hofes an dem neuerworbenen Platze in ungemein günstiger Lage erbaute und stark befestigte Schloß Gottorf, von nun an die Hauptburg des Landes. Es hielt sich allein und mit demselben Schleswig, als 1271 wieder wegen der sich nun erhebenden Streitigkeiten über den Umfang der Königsgüter und namentlich darüber, ob Alsen zur Krone oder zum Herzogthum gehöre, Krieg entstand, und König Erich Glipping fast das ganze Herzogthum einnahm. Herzog Erich II. aber starb eben um diese Zeit, und über dessen unmündige Kinder Waldemar, Erich und Abel beanspruchte der König nun die Vormundschaft. Die Holsteiner siegten abermals, und der König mußte den Holsteinischen Grafen versprechen, Erich des Zweiten ältesten Sohn, Waldemar, sobald er mündig geworden, mit dem Herzogthum zu belehnen. Dies geschah auch 1283.

Dieser Herzog Waldemar IV. hat bis 1312 gelebt und regiert — freilich nicht ohne mancherlei Mißhelligkeiten mit dem Königreiche


  1. vgl. Sach, ältere Gesch. des Schlosses Gottorp. Schleswig 1865.