Sachsengänger
Sogenannte Sachsengänger waren Landarbeiter aus Schlesien (vor allem Oberschlesien), Posen, Preußen und Pommern, die im Sommer Arbeit im "Westen", vor allem auf den Rübenfeldern Sachsens aufnahmen.
Neueste Mittheilungen 1890
Unter den Sachsengängern versteht man jenen Strom ländlicher Arbeiter, der sich alljährlich zu Beginn des Sommers aus Schlesien, Posen, Preußen, Pommern aufmacht, um im Westen, namentlich auf den Rübenfeldern Sachsens eine lohnende Beschäftigung zu suchen. Es ist viel über die mannigfachen Mißstände, die aus dem Sachsengehen entstehen, geklagt worden; dahin gehören, Arbeitermangel, Steigerung der Armenkosten in den Abwanderungsgemeinden, häufige Kontraktbrüche mit abnehmendem Rechtsgefühl, schlechter Lebenswandel der Abwandernden und leichtsinnige Vergeudung des Sommerverdienstes im Winter.[1]
Neueste Mittheilungen 1889
Eine eigene Specialität der ländlichen Arbeiterfrage stellt die sogenannte „Sachsengängerei" dar, d. h. der alljährlich zu Beginn des Sommers stattfindende Zug ländlicher Arbeiter aus dem Osten nach dem Westen, um dort lohnendere Beschäftigung als in der Heimath zu finden. Besonders schwer hat darunter Schlesien und namentlich Oberschlesien zu leiden, dessen ländliche Arbeiterbevölkerung theils von der hochentwickelten Industrie aufgesogen, theils durch die Sachsengängerei in einer für die oberschlesische Landwirthschaft sehr empfindlichen Weise vermindert wird. Bei anbrechendem Frühjahr ziehen die Familienhäupter nach dem Westen ohne jede Fürsorge für ihre Angehörigen, denen sie in den meisten Fällen von dem verdienten Arbeitslohn nichts nach Hause senden, und somit Frauen und Kinder der örtlichen Armenpflege überlassen. Im vergangenen Jahre mußte im Kreise Ratibor nicht weniger als 280 Angehörigen von Sachsengängern von den Gemeinden Nahrung und Obdach gewährt werden, in diesem Jahre sind im Kreise Creuzburg 5000 Personen zu vorübergehender Beschäftigung nach Westen gezogen, 12 Procent der gesammten Einwohnerzahl des Kreises, und es müssen in Folge dessen mehr als 100 Personen von den Gemeinden erhalten werden. Die Zahl von 100 Angehörigen auf 5000 Sachsengänger ist nun im Ganzen nicht erheblich und deutet darauf hin, daß die bei Weitem größte Mehrzahl jener Arbeiter unverheirathet ist, dennoch ist es immerhin eine namentlich für ärmere Gemeinden – und aus den wohlhabenden pflegt Niemand fortzugehen – unerwünschte Zugabe, diese Angehörigen versorgen zu müssen.[2]
- ↑ Neueste Mittheilungen. IX. Jahrgang. No. 43, Berlin 3. Juni 1890. Zitiert nach: Amtspresse Preußens
- ↑ Neueste Mittheilungen. VIII. Jahrgang. No. 66, Berlin 23. August 1889. Zitiert nach: Amtspresse Preußens