S. h.
- salvo honore (lat.) - der Ehre, der gebührenden Achtung unbeschadet
Wurde verwendet im geschriebenen Text als Abgrenzung des Menschen zum Tierischen.
"Es handelte sich um eine historisch-dialektologische Enquete über die frühneuzeitlichen Vorbehaltsfomeln nach dem Muster cum venia («mit ihrer Erlaubnis») oder salva venia («ohne Eure Gnaden zu verletzen», «mit Verlaub zu sagen»).
Solche Vorbehalts- oder Distanzierungsformeln sind Markierungen, die uns auf Tabus hinweisen und damit auf gesellschaftliche Grenzen, Stellungen und Stellungnahmen. Bei den salve venia-Formeln der Frühen Neuzeit ging es vielfach um Tiere, um die sprachliche Kennzeichnung von Tieren als Lebewesen, mit denen ein Sprecher oder seine Adressaten nicht im selben Atemzug erwähnt werden wollten. Diese Tabuisierung von Kühen, Rindern, Ochsen, Schafen, Ziegen, und natürlich von Schweinen, und manchmal sogar von Maultieren und Pferden scheint im Laufe der Frühen Neuzeit immer weitere Schichten ergriffen zu haben. Je moderner die Gesellschaft wurde, desto weniger mochte sie offenbar mit dem Tierreich in Verbindung stehen, mit einem Tierreich nota bene, das in ökonomischen und alltäglichen Lebensvollzügen weiterhin aufs engste mit dem Reich der Menschen verbunden blieb.
(...)
Deutsche Schweiz (Idiotikon, Zürich):
reverenter (abgekürzt r. oder rev.) - «mit Verlaub zu sagen»; salveveni von salva venia (s. oder s. v.) - «mit Verlaub zu sagen»; salvenori von salvo honore (s.v.) - «ohne Verletzung der Ehre zu sagen».
Belege von 1604 bis Ende 19. Jahrhundert für elf Kantone."
Quelle: Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften: "Das Idiotikon: Schlüssel zu unserer sprachlichen Identität und mehr" (S. 14ff) PDF