Ratsbürger
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Ein Ratsbürger war ein privilegierter Bürger der Stadt, der mit dem Recht ausgestattet waren aus ihren Reihen die Ratsherren der Stadt zu wählen. Zuerst waren dies Mitglieder des Patriziats, die den früheren Ministerialienfamilien entstammte, erst später wurde Der Zugang zum Rat auch anderen Gruppen gewährt.