Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/018

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Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)
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hatt wolgemelter Junckher alßbalt, bei Adolff Saurman Vogten zu Enger, denselben Boem in Arrest zu thuen anhalten lassen, welches auch gedachtem Henrichen Borchsteden bei Poen zehen Goldtflorin keine Handt davon zuleggen, durch gemelten Vogt verbotten worden. Und dieweill dem Windtmeyer, kein Holtz zuvergeben oder zuverkauffen vom Junckhern Wilhelm Ledebaure hiebevorn verpotten, und gleichwoll diesen Bohm Borchsteden sinc consensu des Guetherrn ubergelassen, hatt demnach wolgemelter Junckher heut diesen Dach, den angelechten Arrest, so Borchsteden uff S. Edl. begehrent, geschehen, vom Vogte zu Enger wiederumb loß begehret, und das verwirckte Stück Holtzes, nach dem Haus Müllenburch hoelen zu lassen, welches der Vogt gewilligt, und den vom Junckhern begehrten Arrest damit relaxirt, ist auch diesen Dach, der Bohm nach der Müllenburch mit eigenem Wagen und Pferden gefurren und sollen daraus Dellen zum Plankett geschunden werden. Welches auch geschehen.

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Diß ist am 25. Juny anno 606 von der Cantzell zu Enger, wegen des Windthoffes publicirt worden

Anno 1606 den 24 Juny. Auff Anhaltent des Edlen und Ernvesten, Wilhelm Ledebaurs Erbgesessen zur Müllenburch, will ich Adolff Saurman, Vogt zu Enger, im Namen und von wegen des Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Johansen Wilhelmen, Hertzogen zu Jülich, Cleve und Bergh meines gnedigen Fürsten und Herrn, einem ichlichen, meiner anbewohlenen