Postfuhrwesen
Einleitung
Fuhrwerk in Deutschland
Das Postfuhrwesen war eine Einrichtungen zur Beförderung von Postsendungen und Postreisenden auf Landwegen durch Fuhrwerk. Das Postfuhrwesen wurde entweder durch reichseigne Posthaltereien wahrgenommen oder an Privatunternehmer (Posthalter) verdungen. Die massgebenden Grundsätze hierfür waren in der Allgemeinen Postfuhr-Ordnung vom 5. Juni 1870 niedergelegt. Ausser den durch Vertrag der Post-Verwaltung verpflichteten Posthaltern werden auch zahlreiche Privatpersonenfuhrwerke für die Zwecke der Post-Verwaltung benutzt. Dies und die stetige Ausdehnung des Eisenbahn-Netzes hatte eine fortgesetzte Beschränkung des Postfuhrwerks und damit eine Verminderung in dem Bestand der Posthaltereien zur Folge. 1895 bestanden 3 reichseigne und 1050 Posthaltereien von Privatunternehmen. Die bedeutendste reichseigne Posthalterei war 1895 die in Berlin mit 950 Pferden und 680 Postillionen.
- Quelle: Hic Leones
Ausland
Ausserhalb Deutschlands befassten sich mit der Beförderung von Reisenden 1895 nur noch die Post-Verwaltung in Österreich-Ungarn, der Schweiz, in Schweden, Russland, Ägypten und Britisch Indien.
- Quelle: Hic Leones