Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911/XIII

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Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911
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Deutsch-Neuguinea einschließlich des Inselgebiets der Karolinen, Palau und Marianen, sowie der Marschall-, Brown- und Providence-Inseln:

  1. Gouvernement zu Rabaul,
  2. Allgemeine Verwaltung,
  3. Justizverwaltung,
  4. Zollverwaltung.

Samoa:

  1. Gouvernement zu Apia,
  2. Allgemeine Verwaltung,
  3. Justizverwaltung,
  4. Zollverwaltung.

VII. Reichs-Eisenbahnamt.

(Berlin W., Linkstraße 44.)

VIII. Rechnungshof des deutschen Reichs.

(Potsdam, Waisenstraße Nr. 30/34.)

      Revisionsbureaus für die Kontrolle des Haushalts des Deutschen Reichs

    und zwar für die Bereiche der
      Allgemeinen Verwaltung,
      der Heeresverwaltung,
      der Marineverwaltung,
      der Post- und Telegraphenverwaltung und
      der Reichseisenbahnverwaltung,
    des Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen und
    des Haushalts der Schutzgebiete sowie für die Prüfung der Rechnungen der Reichsbank.

IX. Reichs-Postamt.

(Berlin W. 66, Leipzigerstraße 15.)

    A. Abteilungen des Reichspostamts:
      I. Abteilung.
      II. Abteilung.
      III. Abteilung.
      IV. Abteilung.


    B. Bureau des Reichspostamts:
      Generalpostkasse.
      Postzeitungsamt.
      Postanweisungsamt.
      Telegraphenversuchsamt.
      Telegraphenapparate-Werkstatt.


    C. Postanstalten in den deutschen Schutzgebieten
    D. Deutsche Postanstalten im Ausland.

Ressort des Reichspostamts:

    41 Oberpostdirektionen (s. S. LXVII).
    Reichsdruckerei.
    Sachverständigen-Kommission.

X. Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen.

(Berlin W., Wilhelmstraße 79.)

Ressort:

Kaiserl. General-Direktion der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen zu Straßburg, verwaltet außer den Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen auch die von dem Reich im Großherzogtum Luxemburg und in der Schweiz gepachteten Bahnstrecken.

    A. Kaiserlich deutsche Betriebsverwaltung für die Wilhelm-Luxemburg-Bahnen.
    B. Betriebsinspektionen
      Mülhausen 1 u. 2,
      Comar [Els.],
      Schlettstadt,
      Straßburg 1 u. 2,
      Hagenau,
      Saarburg [Lothr.] 1 u. 2,
      Saargemünd. 1, 2 u. 3,
      Metz 1, 2 u. 3,
      Diedenhofen 1 u. 2,
      Luxemburg 1, 2 u. 3.

    C. 8 Verkehrsinspektionen.
    D. 6 Maschineninspektionen.
    E. 6 Werkstätteninspektionen.

XI. Reichsmilitärgericht.

(Charlottenburg, Witzlebenplatz 1 und 2 und Witzlebenstraße 4-10.)

Oberster Gerichtshof in militärgerichtlichen Angelegenheiten für die gesamte bewaffnete Macht des Deutschen Reichs (Landheer, Marine, Schutztruppen und Landgendarmerie). Es ist eingeteilt in I., II. und III. (Bayerischen) Senat sowie die Militäranwaltschaft. Die juristischen Mitglieder des Reichsmilitärgerichts - mit Ausnahme der des III. Senats - bilden den Disziplinarhof, der über die Dienstvergehen der juristischen Mitglieder des Reichsmilitärgerichts und der übrigen Militärjustizbeamten (mit Ausnahme der bayerischen) urteilt. Bayern hat einen eigenen Disziplinarhof.