Permissionist
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- Permissionist = genehmigungspflichtiger und nur vorübergehend ansässige Ausländer (Ausländer um 1800 = außerhalb des Rechtsgebietes der Genehmigungsbehörde beheimatet)
- Dazu zählten im HRR vor 1802 auch Schutzjuden.
- Ableitung von Permission = Vergünstigung, Erlaubnis [1]
- Dazu zählten im HRR vor 1802 auch Schutzjuden.
Beispiel Frankfurt/Main: 1817 waren von den 38.657 Einwohnern in Frankfurt / Main 3.408 Permissionisten (genehmigungspflichtige und nur vorübergehend ansässige Ausländer, hauptsächlich Diplomaten, Kaufleute und Handwerker) [2]
Quellen
- ↑ „Nützliches Handlungswörterbuch.“ (Regensburg 1768 unbek. Verfasser, Verlag J. Leopold Montag) Nachdruck ISSN 0932-2124
- ↑ Roth, Ralf: Stadt und Bürgertum in Frankfurt am Main: ein besonderer Weg von der ständischen zur modernen Bürgergesellschaft, 1760-1914. Verlag Oldenbourg (1996) ISBN 348656188X, ISBN 9783486561883