Offizial
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Als Offizial wird der Gerichtsvikar einer Teilkirche bezeichnet. Es handelt sich bei dieser Person um den Vorsteher eines römisch-katholischen Kirchengerichts, so dass der Offizial im Namen des Bischofs Recht sprechen konnte. Daher muss ein Offizial über Kenntnisse des kanonischen Rechts verfügen und ein Priester sein. Zur Hauptaufgaben des Offizials gehören die:
- Erteilung von Dispensen,
- Durchführung von kirchlichen Gerichtsverfahren, vor allem Ehenichtigkeitsprozessen, und
- Vorbereitung von Selig- und Heiligsprechungsprozessen.