Obligation
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Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Obligation
Amtssprache
- Obligation
- obligatio accessoria
- obligieren
- 1.Bedeutung
- Verbindlichkeit, Forderung, Schuldschein, verpflichtende Verschreibung für empfangene Gelder [1]
- 2. Bedeutung
- Nebenverpflichtung [2]
- 3.Bedeutung
- verbinden, verpflichten, geloben (zum Erbgewinn) [3]
Beispiel
- Haus Ostendorf: 18. 8bris 1753 (...) Es soll aber der Joh. Henrich Bahde sich obligiren, daß anstatd zahlenden Versterb und Gewinns, die rückständige Schatzungen und Phächte (...) [4]