Oberhof (Verwaltung)
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Erklärung
- 1.Bedeutung
- Herrenhof, Meierhof, "curtis principalis"
- 2.Bedeutung
- Rechtsbelehrungs- und Rechtsauskunftsstelle zur Unterweisung fremder Gerichte und zum Teil auch privat anfragender Einzelpersonen in Rechts- und Prozeßsachen, vor allem in Fragen des materiellen Zivilrechts und des Zivilprozeßrechts", auch Rechtsbelehrungsstelle in zünftischen Einrichtungen (1404) [1]
Beispiel
- Leobschütz: War seit etwa 1253 Oberhof über 22 Städte und mehr als 100 Dörfer. Beschreibung im Deutschen Städtebuch von 1939. [2]
- Stift Essen/Oberhof Bruchusen
Fußnoten
- ↑ Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. - ↑ Quelle: Kayser, Prof. Dr. Erich: Deutsches Städtebuch Band 1, Norddeutschland.