Neugroschen
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Münze
Abkürzung: Ngr., ngr.
Sachsen
Wurde um 1858 im Königreich Sachsen und einigen thüringischen Kleinstaaten eingeführt und zur Unterscheidung mit dem alten Groschen Neugroschen genannt.
Alte Währung:
- 1 Thaler = 24 Groschen, 1 Groschen = 12 Pfennige
neue Währung:
- 1 Thaler = 30 Neugroschen, 1 Neugroschen = 10 Pfennige
Umstellung 1873 auf Reichswährung:
- 1 Neugroschen = 10 Pfennig = 1/10 Goldmark