Neues alphabetisches Orts-Verzeichniß des Königreichs Sachsen (1836)/VI
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Neues alphabetisches Orts-Verzeichniß des Königreichs Sachsen (1836) | |
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- 9.) Verzeichniß der in den sieben Kreisen des Churfürstenthums Sachsen befindlichen schriftsässigen Ortschaften und Aemter. Nach alphabetischer Ordnung zur Nachricht für in- und ausländische Obrigkeiten und Sachwalter. Leipzig (Dyk) 1789. 8. 198 S.
- 10.) Später veranstaltete der Steuer-Registrator Schurig in Dresden, eine neue Ausgabe des Zeuzschischen Werkes welche im Jahre 1791 in der Waltherschen Hofbuchhandlung in Dresden unter folgendem, etwas veränderten Titel erschien:
Alpahbetisches Verzeichniß aller in dem Churfürstenthum Sachsen und in deren dazu gehörigen incorporirten Landen[1] befindlichen Schrift- und Amtsässigen, auch accisbaren[2] großen und kleinen Städte, Aemter, Schlösser, Flecken, Rittergüter, Dörfer, Forwerge, Kirchspiele, Post-Stationen, Schäfereien, Mühlen, Schenken, wüste Marken, aller Berg-, Zechen-, Gruben-, Hütten-, auch Wald-, Forst- und Jagd-Gebäude, desgleichen Hohen-Oefen, Schmelzhütten, Poch- und Hammerwerke, auch Pechhütten ec. desgleichen in welchem Creys Amt, oder Jurisdiction jenes gehörig, mit beygefügten Anmerkungen. Zweyte beträchtlich vermehrte und verbesserte Auflage. Mit Churfürstl. Sächß. gnädigstem Privilegio. 3 1/2 Alphab. [3] - 11.) Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungs-Lexikon von Sachsen, ec. von August Schumann; fortgeführt und vollendet von Albert Schiffner. 18 Bde. incl. Supplem. Zwickau 1828, im Verlag der Gebrüder Schumann.
- ↑ Nach dieser Abänderung des frühern Titels sollte man glauben, daß die Ober- und Niederlausitz und andere sächsische Lande, die weder zu den Churlanden, noch zu den incorporirten Landen gehörten, bei der neuen Ausgabe weggelassen worden wären. Dieses ist aber nicht der Fall. Ueberhaupt aber darf man Correctheit in staatsrechtlichen Beziehungen weder bei dem General von Zeuzsch selbst, noch bei dem neuern Herausgeber seines Werkes, dem Steuerregistrator Schurig, suchen.
- ↑ Es war schon vor Einführung der General-Accise streitig, welches eigentlich das characteristische Kennzeichen einer Stadt in Sachsen sei. Nach Einführung der General-Accise wollten manche deren Einführung an einem Orte als das entscheidende Merkmal betrachtet wissen. Der Steuer-Registrator Schurig hat nun zwar in seinem Verzeichnisse das Accisverhältnis der accispflichtigen Ortschaften mit bemerkt, führt aber auch solche Ortschaften als Städte auf, in welchen die General-Accise niemals eingeführt worden war, ohne bei denselben einen GRund anzugeben, oder doch mit der erforderlichen Umsicht die angegebene Eigenschaft geprüft zu haben.
- ↑ In der kurzen Vorerinnerung gedenkt der sich nennende neue Herausgeber der, der früheren Ausgabe gemachten „begründeten Einwendung, daß solche nichts weniger als vollständig sei,“ so wie, daß er, „mit den besten Hülfsmitteln dazu versehen, seit zwanzig Jahren mit unermüdetem Fleiße gesammelt habe.“
Würklich hat auch diese zweite Ausgabe des Zeuzschen Werke das, inmittelst erschienene Verzeichniß der in den sieben Kreisen des Churfürstenthums Sachsen befindlichen schriftsässigen Ortschaften und Aemter, nach alphabetischer Ordnung, Leipzig 1789. 8.
und das kurz nachher heraus gekommene Handbuch für Schsen und Ausländer:
ein alphabetisches Verzeichnis der in Sachsen befindlichen Ortschaften, Dresden und Leipzig 1791. 8. 710 S. so wie 13 Boden der oben erwähnten früheren Arbeiten, aus dem Gebrauche verdrängt und vorzugsweise eine gewisse Autorität erlangt, obgleich auch sie noch sehr viele Lücken und Fehler aller Art enthält, die man nur in wenigen, bei öffentlichen Behörden oder in Privathänden vorhandenen Exemplaren hin und wieder durch handschriftliche Zusätze und Abänderungen verbessert findet.