Nebenkirche (GOV)
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Der Begriff
Die Nebenkirche ist eine Kirche, die keinen eigenen Pfarrer hat, sondern von dem einer anderen, gewöhnlich benachbarten (Mutterkirche) mitversorgt wird. Sie hat im Gegensatz zur Filialkirche keine Kirchenstiftung[1].
Im GOV sollte der Objekttyp Nebenkirche nur verwendet werden, wenn die Kirche in der benutzen Quelle als solche bezeichnnet wird.
Einzelne Definitionen
GOV-Objekttyp
244 - Nebenkirche - {deu=Nebenkirche} siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Nebenkirche,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Handbuch des Bistum Passau, Stand vom 1. Juni 2010, Passau, 2010, S. *23-*24: Die Unterscheidung von Filial- und Nebenkirchen...als einem allgemeinen Übereinkommen in der Kirche gemäß als Filialkirchen nur jene Gotteshäuser bezeichnet werden, die eine eigene Kirchenstiftung besitzen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Stiftungen grundbuchamtlich als „Filialkirchenstiftung“, „Kirchenstiftung“, „Wallfahrtskirchenstiftung“, „Kapellenstiftung“ oder auch „Nebenkirchenstiftung“ firmieren.