Nachrichten der Gesellschaft für Familienkunde in Kurhessen und Waldeck/01/037
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Nachrichten der Gesellschaft für Familienkunde in Kurhessen und Waldeck/01 | |
Eine Veröffentlichung der Gesellschaft für Familienkunde in Kurhessen und Waldeck e.V. (GFKW). | |
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Der Mitgliedsbeitrag beträgt halbjährlich 4,50 NM, Der geschäftöführende Vorstand kann Ermäßigungen für den Einzelfall zulassen, Hleueintretende Mitglieder zahlen ein Eintrittsgeld von 3 NM Nachlieferung der Nachrichten erfolgt nur gegen Zahlung des der Erscheinungszeit entsprechenden Mitglieds¬beitrags. Ehrenmitglieder und schriftwechselnde Mitglieder sind von der Zahlung eines Beitrags befreit, 9. Die Mitglieder erhalten die Nachrichten der Gesellschaft kostenlos, 10. Der geschäftsführende Vorstand besteht au« dem Vorsitzer, dessen Stell-vertreter und dem Schriftführer. Er vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Er Kanu außer den von der Satzung bestimmten Fällen An-gelegenheiten dem Gesamtuorstand zur Enlscheidung unterbreiten. Bei Aus» scheiden eines Mitglieds währen!» seiner Amtszeit ergänzt er sich für die Amts« dauer des Ausscheidenden selbständig durch Zuwahl eines Mitglieds aus dem Gesamtooistand. 1'. Der Gesamtoorstand besteht aus dem geschäftsführcnden Vorstand und »> Beisitzern Er erledigt sämtliche Vermaltungsangelegenheiten selbständig uud verteilt die Aufgabe» unter seine Mitglieder, Er kann außer den von der Satzung bestimmten Fällen, Angelegenheiten der Mitgliederversammlung znr Beschlußfassung unterbreiten, Seine Zustimmung ist erforderlich zur Uebernahme nou dauernden und fulchen Verpflichtungen, die die voraussichtlichen Einnahme» der nächsten « Monate übersteigen 12. Der Gesamtuulstand wird nuf die Dauer von 6 Jahren gewählt. Jedes, Jahr haben ein Mitglied des gcschäflsfiihrenden Vorstandes und 2 Beisitzer auszuscheiden, Wiederwahl ist zulässig, I» dem ersten Jahr scheiden der Lchriftführcr »nd die beiden jüngsten Beisitzer, im zweiten Jahr der stellver-tretende Vorsitzer und die beiden nächstälteren Beisitzer aus. Scheidet ein Mitglied des Gesamtvorstandes während seiner Amtszeit au«, so ergänzt sich der Gesamworstand für die Amtsdauer des Ausscheidenden selb¬ständig aus der Zahl der Mitglieder. 1-!. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im Januar statt In dieser sind die Iahresberichie zu erstatten uud die erforderlichen Neuwahlen vorzunehmen. Der Gesamtuurstand kau» außerordentliche Mitgliederversamm¬lungen einberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzu¬berufen, wenn es V^ der Mitglieder ucüanat und der Fall Ziffer <i Satz 4 vorliegt. Die Einberufung erfolgt durch einmalige Bekanntmachung in den „Nachrichten." 14. Die Mitgliederversammlungen beschließen mit einfacher, bei Satzungs-änderungen und im Fall der Ziffer U Satz 4 mit ^ Mehrheit. Bei Stimmen¬gleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzers. Die Beschlüsse sind nieder¬zuschreiben und von 2 Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen, 15, Zwanglose Znsammcnllünfte finden znni Zweck geaenseitiger Förderuug der Forschungen monatlich zweimal statt, Ort und Zeit bestimmt der geschasts-führende Vorstand, 1U. Die Gesellschaft wird durch zwei innerhalb eines Monats stattfindende Mitgliederversammlungen durch Beschluß von ^ der anwesenden Mitglieder aufgelöst l7, Die Gesellschaft soll iu da? Vereins» egister des Amtsgerichts Cassel ein-getragen werden. Errichtet- Cassel, den 12, Januar 1926.