Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 2/085
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Nachrichten über Adelige Familien und Güter | |
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Holtzemius Scholaster ad St. Cunibertum das Lehen für sich und zu Behuf seiner Mutter Cecilia Dorhoff, und seiner Geschwister zu einer, und zu Behuf der Provisoren der armen Waisen- und Findlingskinder zur andern Halbscheid. Mit letzterer Hälfte wird 1687 Johan Peter Verhörst der Rechten Doctor und Trierischer Suffraganeus belehnt. In der Folge haben die Provisoren auch die andere Hälfte erworben, und wird zu ihrem Behuf 1735 Everhard Joseph von Herwegh, und 1778 Heinrich Joseph de Groote belehnt.
III. Ein Erbzins von achtzehn Rheinischen Gulden.
Auf den Bingerhäusern haftete, wahrscheinlich seit alten Zeiten, ein Erbzins von 24 Rheinischen Gulden. Mit dieser Rente waren die Ehegatten Syvart von Gynt und Jutgen belehnt. Dieselbe erbte auf ihre vier Töchter zu gleichen Theilen. Styngen von Gynt war mit Kyrstgen oder Christian Koch verheirathet; ihre Tochter Agnes Koch brachte ihre sechs Gulden an Hildebrand Suderman. Nach Tod der Eltern und der Tochter Gertrud Suderman sind die sechs Gulden aus einer Hand in die andere gekommen; ich bemerke nur kurz, dass die Gebrüder Antonius, Johan und Jacop Koufflieps dieselben im J. 1524 den Ehegatten Franck von Greveraide und Barbara verkauft haben. — Die drei andern Töchter heissen Cecilia, Agnes und Jutgen von Gynt. Die beiden letztern, Klosterjungfrauen in Cöln, übertragen ihr Theil an die Ehegatten Ludwig von Heimbach und Cecilia von Gynt: welche dann ihre achtzehn Gulden dem Wilhelm Kessel und Helwich seiner Ehefrau verkaufen. Das Protocoll besagt nun auch, dass Ludwig im J. 1483 für sich und seine zweite Gattin Kathryngin (von Ryle) mit selbigen Gulden belehnt worden. Das ist nicht leicht zu begreifen. — Johan Kessel vermacht die achtzehn Gulden seiner Gattin Druytgin im Hove, zu deren Behuf ihr Bruder Caspar im Hove 1520 belehnt wird. Die Schwester beschenkt dann besagten Bruder, und empfängt dieser 1539 neue Belehnung. Im J. 1542 wird Caspars und Catharinens ältester Sohn, Caspar vom Hove,[1]für sich und seine Geschwister belehnt. Das Jahr darnach haben die Gebrüder Caspar und Jacob im Hove Scheffen zu Cöln für sich und Namens ihrer Schwestern
- ↑ GenWiki-Red.:" Nachfolgender Text wurde von Seite 128 - Berichtigungen- übernommen"--P. 85 in der dritten Zeile von unten lese man: Caspar im Hove.