Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 1/089

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Nachrichten über Adelige Familien und Güter
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Den Gebrüdern Reynart und Jacob von Goer gehört nun das Haus zum Falckenstein. Wie sie aber in den Besitz desselben gekommen, darüber schweigt das Inventarium. Die Mutter derselben, Nesa Vormans[1], ist im J. 1355 mit Rutger von Uckelchen oder Uckligen[2] zur zweiten Ehe geschritten, und hat mit demselben einen Sohn, Rutger Ucklichen genannt Vorman, gezeugt. Letzterer heiratbet dann Johanna Tochter des Heinrich Moenich genannt zum Falckenstein, welche in erster Ehe, seit 1375 mit Friederich Koning, Sohn des Johan und der Sophia von der Smitten, verheirathet gewesen. Im J. 1385 übergiebt Johanna Moenich ihrem zweiten Gatten, Rutger Uckelchen, durch eine Donatio inter vivos das Haus zum Falckenstein und den Ham-Hof zu erblichem Besitze. Dieser Rutger[3] mag nun wohl beide Güter den Gebrüdern von Goer übertragen haben.

Heinrich Flecke von Nesselrode, Diederich Flecke von der Baelen, und Herman von Düssel haben im J. 1408 wegen Hamhof und Haus zum Falckenstein mit den Gebrüdern Reynart und Jacob von Goer sich verglichen, und auf beide Güter verzichtet. - Wie mögen wohl jene drei Herren nach Neuss kommen, oder woher konnten sie auf beide Güter Ansprüche erheben? Herman von Düssel verkauft 1411 seine Renten bei Neuss, gemäss Fahne (II. p. 35). Was den Diederich Flecke betrifft, so besagt das Inventarium, dass er Haus und Hof am Viehmarkte binnen Neuss besessen, und auch ausserhalb der Stadt begütert gewesen. Im J. 1375 hat er dem Reynart von Goer verschiedene Ländereien verkauft. Auffallend ist es, dass Heinrich Flecke nicht als Ritter bezeichnet ist, da doch der


  1. Johannes Borneman und Irmdrud Eheleute wohnhaft zu Lupstorp (Leubsdorf bei Linz) verpflichten sich 1354, der Frau Nesa Vormans jährlichs eine Ohm Frentzen-Wein aus ihrem Weingewachs zu liefern. - Ritter Diederich von Monement, Cunigunt von Limberg seine Gattin, und Wicker ihr Sohn, verkaufen 1382 der Nesa Vormans eine jährliche Rente von 25 Malter Roggen und 25 Malter Hafer aus dem Hofe zu Guderath.
  2. Derselbe ist ein Sohn des Rutger von Huchelgen, welcher 1336 seinen Hof Huchelken verpachtet hat.
  3. Derselbe hat in seinem Rutgeri Vormans Testamento de 1425 über Vormans-Güter verfügt; womit späterhin Symon von Aldenbrüggen nicht einverstanden sein wollte. Erst im J. 1468 sind Clara und ihr Sohn Ludolph in dieser Beziehung zufrieden gestellt worden.