Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 1/087

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Nachrichten über Adelige Familien und Güter
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Vetter Franz Carl Frh. von Frentz genannt Hoevelich Herrn zu Lauvenburg und Stolberg geheirathet, und ist 1734 mit Heinrich Ferdinand Frh. von Cortenbach Herrn zu Altenhagen zur zweiten Ehe geschritten. - Betreffend das Haus Elsum, so ist dies durch Maria Isabella Theresia Freyin von Frentz an Carl Friederich Melchior Frh. von Kesselstatt Erbkämmerer des Erzstifts Trier, gekommen. Diese Ehegatten haben dasselbe dann im J. 1748 dem Melchior Rutger von Kerich Bürgermeister zu Cöln für 16000 Rthlr verkauft.

Das Haus zum Falckenstein binnen Neuss.

In dem Hause zum Falckenstein hat im J. 1580 den 6. Septembris circa primam post meridiem die Inventarisation eines Archivs begonnen, das seinem Hauptbestandtheile nach das Archiv der Clara von Norprode genannt werden kann. Dasselbe ist an alten Urkunden, wovon einige dem dreizehnten Jahrhundert angehören, so reichhaltig, dass man damit ganz Neuss illustriren könnte. Am 1. December sind die Kisten nach Cöln gebracht worden, und hat dort die Inventarisation vom 3. December bis 1581 den 2. Januar gedauert. Das fernere Schicksal dieses Archivs ist mir nicht bekannt, wiewohl doch zunächst anzunehmen ist, dass nach einigen Jahren Johan von Velbrüggen zu Elsum, wenigstens ein gut Theil davon an sich genommen. Mir liegt das damals ausgefertigte Inventarium vor. Dasselbe ist ziemlich gut geschrieben, leidet aber doch an denselben Gebrechen, wie seine Kameraden; Namen und noch mehr die Jahreszahlen sind hin und wieder handgreiflich falsch. Bei Güter-Angelegenheiten hat der Notarius Inventarisator sich einer gewissen Ausführlichkeit beflissen, wogegen er Testamente und sonstige Familien-Verträge kurz abzufertigen pflegt, exempli causa: „Heiraths-Vertrag zwischen dem und der, anhebend so und so, endigt so und so“. Während nach der Ansicht der Genealogen, Contractus antenuptiales et Testamenta die wichtigsten Documenta sind. Wer solche alte Inventarien benutzen will, darf sich nicht die Mühe verdriessen lassen, sie zweimal, noch besser viermal zu perlustriren, wenn er nicht in