Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 1/071

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Nachrichten über Adelige Familien und Güter
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A.

Bernhard von Aldenbrüggen genannt Velbrüggen zu Garrath. Derselbe hat wohl bald nach 1503, wo er mit seinem Bruder Reynart Theilung gehalten, sich verehelichet, nämlich mit Anna von Hemberg Tochter des Arnold. In den Beitr. X. p. 13 vermuthete ich, dass die Mutter der Anna eine von Düsternau gewesen; sie war vielmehr eine von Ockershausen genannt Hoese. - Vermöge eines Vergleichs mit Heinrich von Hemberg Arnolds seligen Bruder erhielten die Ehegatten Bernhard und Anna im J. 1509 das Haus zu Hemberg samt dem Thombergischen Weingarten nach Inhalt der Pfandverschreibung[1]; ferner sechs Morgen Benden zu Odendorf, den Hof zu Hoven samt den Pachten zu Metternich, Wilre und Heimerzheim. - Bernhard ist vor 1550 gestorben, und hat folgende Kinder hinterlassen:

1. Gerhard von Velbrüggen (B).
2. Arnold und Ropert von Velbrüggen, sind beide unverehelicht gestorben.
3. Sophia von Velbrüggen heirathete 1525 Wilhelm von Burtschcid zu Büllesheim (Bernhards Sohn).
4. Elisabeth von Velbrüggen heirathete 1544 Johan von Wyderstein, und ist mit einem Herrn von Ellingen zur zweiten Ehe geschritten.
5. Anna von Velbrüggen heirathete 1547 ihren Vetter Carl von Velbrüggen; man sehe p. 68.

B.

Gerhard von Aldenbrüggen genannt Velbrüggen zu Garrath war mit Anna von Metternich (Tochter des Heinrich und der Margaretha von Adenau) verheirathet, welche ihm die Hälfte der elterlichen Güter zugebracht. Beitr. XI. p. 51. Das Chur-Cölnische Erbthürwärter-Amt, nämlich jenes, so die Herren von Arwylre bekleideten, ist im J. 1516 von Huprecht von Ahrweiler auf Heinrichs Vater, Otto von Metternich, übergegangen,


  1. Friederich von Thomberg hatte dem Heinrich von Thomberg die in den Thomberger Hof zu Cardorp gehörenden Güter verschrieben. Diese Verschreibung kam im J. 1442 an Heinrichs Bruder Arnold von Hemberg Erbkämmerer, und erbte dann auf dessen gleichnamigen Enkel. Mit diesen Gütern sind die Ehegatten Bernhard und Anna im J. 1511 von Johan Quad Herrn zu Thomberg und Landscron belehnt worden.