Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 1/008
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Nachrichten über Adelige Familien und Güter | |
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- 2. Johan von Wittenhorst Herr zu Drongelen, Gansoyen und Besoyen. Demselben sind im J. 1656 Curatoren angeordnet worden, weil er „met seer vreemde Imaginatien ende enbeeldingen“ behaftet, nicht im Stande war, seine Güter zu verwalten. Er scheint bald darnach gestorben zu sein. Seine im Stift Utrecht gelegenen Güter sind an seinen jüngeren Bruder gekommen.
- 3. Wilhelm Vincent von Wittenhorst Herr zur Horst, Drongelen, Gansoyen und Besoyen. Anfänglich erhielt er von seiner Mutter, die 1656 noch im Leben war, ihre in Nord-Holland gelegenen Güter, und was ihr von ihrer Schwester Catharina von Scaghen anerstorben; sodann das Haus mit dem Hof binnen Utrecht an St. Jans Kirchhof; und endlich Obligationen haftend auf der Herrlichkeit Horst[1]. - Im J. 1646 heirathete er Wilhelmina von Bronckhorst (Wittwe des Bernard von dem Bongart Herrn von Nyenrode, und Tochter des Nicolaes von Bronckhorst und der Josina von Amstel von Mynden): welche wie es scheint, 1669 und zwar kinderlos gestorben. Hierauf ist er mit Cecilia Catharina Freyin von Bocholt zur zweiten Ehe geschritten.
- 4. Alyda von Wittenhorst Gattin des Adam Schellart von Obbendorf Freiherrn von Geysteren.
- 5. Hermina Elisabeth von Wittenhorst Frau zu Kersbergen, war früh Wittwe.
- 6. Josina von Wittenhorst Gattin des Johan Sigismund von Wylich Freiherrn von Lottum, Herrn zu Gribbenforst und Grondstein, Bannerherrn des Fürstenthums Geldern.
Ich fahre nun jetzt in meiner Relation weiter fort, und melde, dass nachdem der Kaufbrief über Sevenhem am 14. Februar 1674 von Seiten des Königs Carl von Spanien seine Bestätigung erhalten, der Ankäufer Baron vou Wittenhorst am 18. April schon nicht mehr unter den Lebenden war. Mit seiner zweiten Gattin, Freyin von Bocholt, hatte er einen Sohn und
- ↑ Wilhem Vincent von Wittenhorst hat die Herrlichkeit Horst, welche durch Heirath an die Herren von Amstenrade zu Geleen gekommen, im J. 1659 von dem Grafen von Geleen, der wahrscheinlich sein Debitor war, käuflich erworben.