Militär/Formationsgeschichte/Definitionen/Landwehr

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Disambiguation notice Landwehr ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Landwehr (Begriffsklärung).
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Landwehr
Die Landwehr ist ein Begriff des 19./frühen 20. Jahrhunderts. Ergänzend dazu gab es noch den Begriff der Seewehr für die Marine.

- siehe auch Wehrpflicht

Ursprung der Landwehr

1812 waren die wesentlichen Teile des stehenden Heeres Preussens mit Napoleon "auf Exkursion und Winterkampfausbildung" Richtung Moskau unterwegs...... ("preussisches Hilfskorps")

Nachdem die russische Seite sich äusserst unkooperativ gezeigt hatte und die Truppen bei jeder passenden Gelegenheit durch Angriffe an der "freien Entfaltung der Persönlichkeit" der "Einnahme von Truppenverpflegung durch Requirierung" und "dem Unterschlüpfen in geheizten Quartieren behufs des Winters" durch eine Feürsbrunst in Moskau gehindert hatte, nahm Napoleon den Schnellschlitten Moskau-Warschau-Paris, während sich das preussische "Hülfskorps" gegen Ostpreussen zurückschleppte....

Am 30.12.1812 hatte der General Yorck von Wartenburg eine Mühle zum Unterstellen bei Tauroggen erreicht, während ein gewisser Reichsfreiherr Carl vom und zum Stein bei den Russen sicher untergebracht war und dort seiner tiefinnerlichen Abneigung gegen Napoleon freien Lauf lassen konnte. Jedenfalls erreichte er ein Treffen zwischen Yorck und dem russischen General Diebitsch, was beide dazu veranlasste ein "Communique" zu veröffentlichen, das unter dem Titel "Konvention von Tauroggen" in den Archiven abgelegt wurde, nachdem es den Zorn des preussischen Königs erregt hatte....

Jedenfalls waren das preussische Hilfskorps und die kaiserlich russische Armee von nun ab Verbündete.... Im Gegensatz zu ihrem König kamen die (ost-)preussischen Nationalstände unter Vorsitz des Oberpräsidenten Theodor von Schön zu einer etwas anderen Lagebeurteilung und- da sie ja nun über keine eigenen Truppen verfügten- stellten sie aus den vor Ort vorhandenen Ackerbaürn, Studenten, Bürgersöhnen und sonstigen unbeschäftigten Teilen der Bevölkerung eine "Landwehr" auf.... Sie wurde aus Mitteln der Provinz (bis auf die Zähne) "schwer bewaffnet", erhielt eine Uniform (Merke: Uniform kommt nicht von einheitlich) und irgendjemand wurde aus dem "lockeren Haufen" zum Offizier eingeteilt..... Was an Ausbildung fehlte wurde durch vaterländische Begeisterung und den Wunsch, die von den Franzosen auf dem Hinmarsch requirierten Pferde wieder haben zu wollen, ersetzt und die Ausbildung erfolgte "in der Bewegung" (d.h. auf dem Marsch Richtung Grossbeeren und Leipzig).....

Die Idee breitete sich wie ein Lauffeür in Windeseile über das Königreich aus..... Man stellte solche Landwehren auch in Schlesien und Westfalen und sonstigen Provinzen auf. Was kein Fachmann erwartet hatte - sie hatten Erfolg und gewannen Schlachten und selbstverständlich auch das neu gestiftete Eiserne Kreuz..... Preussen verdankt seiner Landwehr den Sieg über Napoleon.

Die Landwehr im Deutschen Reich

  • Im Kaiserreich bestand die Landwehr aus Männern die aktiv gedient hatten und schon etwas älter waren.
  • Man unterschied zwischen Landwehr 1. Aufgebot und Landwehr 2. Aufgebot.

Landwehr 1. Aufgebot

  • Nach Beendigung der aktiven / Reservepflicht treten die Mannschaften zur Landwehr über.
  • Die Dienstpflicht dauert hier für alle, die ...
    • 2 Jahre oder weniger aktiv gedient haben 5 Jahre.
    • 3 Jahre aktiv gedient haben nur 3 Jahre.
  • Während dieser Zeit konnten sie in Friedenszeiten zu Kontrollversammlungen und Übungen einberufen werden.
    • Ausnahme: Kavalleristen
  • Im Kriegsfall wurden sie einberufen – und in entsprechende Reserve- oder Landwehreinheiten eingereiht.

Landwehr 2. Aufgebot

  • Nach dem Ende der Landwehrpflicht 1. Aufgebot kamen die Mannschaften in die Landwehr 2. Aufgebot.
    • In diesem Aufgebot verbleiben sie bis zum 31. März desjenigen Jahres, in dem sie das 39. Lebensjahr vollenden.
    • Für Mannschaften, die vor dem 20. Lebensjahr in die Armee eingetreten sind, endet die Pflicht entsprechend früher.
    • Die Landwehr 2. Aufgebot war zu Friedenszeiten von Kontrollversammlungen und Übungen befreit.
  • Im Kriegsfall wurden sie einberufen und in entsprechende Reserve- oder Landwehreinheiten eingereiht.
    • Die Landwehr 2. Aufgebot wurde jedoch eher für den Objektschutz eingesetzt.

Qu.: Das kleine Buch vom Deutschen Heere

Landwehr-Einheiten

Erlasse und Verordnungen

Erlasse und Verordnungen, die Landwehr betreffend.

  • 28.03.1867: Betrifft die definitve Formirung der Landwehr-Bataillons-Stämme in den Bezirken des 9., 10., und 11. Armee-Korps; 1207/3 A.K.D. 1
  • 01.01.1868: Betrifft die Landwehr-Bezirks-Eintheilung für den Norddeutschen Bund und das Großherzogthum Hessen. A.K.D. 25/12. 67 (Neuordnung der Landwehrbezirke)