Lenkerbecker Mark/Herner Eingesessene

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Lenkeler Mark

  • Wegen Theilung der Lenkeler Marke

Decretum

Da die von Henrich Stoltenberg, Henrich Große Bley, Albert Kleine Bley und Henr, Riemann von Herne für sich und die übrigen Eingesessenen von Herne am 4ten dieses Monats angemeldete Gerechtsaame, auf einem Theile der Lenkeler Marke ihr Vieh hüthen, Plaggen und Streiheide hacken zu dürfen, nach Anleitung der Commissions Acten ehemaliger kurkölnischer Regierung von den Lenkeier Markgenossen im Allgemeinen anerkannt ist, folglich nur die Aufnahme der auf die Abschätzung dieser Gerechtsahme Einfluß habenden Verhältnisse, sodann die Benennung von Sachverständigen und hernach von diesem die wirklich vorzunehmende Abschätzung erforderlich ist, um den Herneschen für ihre Gerechtsahme gebührende Abfindung auszumittlen, insofern die Betheiligten sich hierüber nicht gütlich einverstehen mögten, so wird hierzu auf Samstag den 17 ten April Vormittags 10 Uhr in dem Hause des Gutsbesitzers Vauth im Brünninghofe Termin angeordnet, und werden hierzu sämtliche Hernesche Eingesessene unter dem Nachtheile verabladet, daß die Ausbleibenden dasjenige, was die Mehrheit der Anwesenden erklähren, beschließen für sich gütlich anzuerkennen, für verpflichtet halten, und dagegen hernach mit keinen Einreden gehört werden.

Haus Dillenburg (Erkenschwick) am 26t März 1824, Bracht, Spec.Com.

Die Hernesche Eingesessenen, namentlich

  • Auverhoff
  • Große Blay
  • Kleine Blay
  • Johan Poth
  • Jan Theod, Conrad
  • Henr, Riemann
  • Adolph Scheepers
  • Herm. Franzbaur
  • Bernd. Koch
  • Hch. Stoltenberg
  • Herm. Schrankert
  • Died. Goosmöller, als Bauren oder Halbbauren und
  • Herm. Schulte
  • Hch. Peters
  • Died. Alfs, als Kother