Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/177
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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie | |
Inhalt | |
Vorwort | Einleitung Erster Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 Zweiter Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 Dritter Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 • 5 • 6 | |
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und südwestlichen Frankreich seit dem Ende des 9. Jahrhunderts und werden allgemeiner im 11.[1] Daneben kommt auch der Vatername häufiger als sonst zu dieser Zeit in Italien in Anwendung: 781 Paulus fil. Pandionis de Reate, 969 Benedicti filii Johannis, 1017 Geraldus filius Carlucio, auch ohne filius: 990 Ingelbertus Pitacis, 1020 Guillelmus Hibrini.[2]
Seit dem Ende des 10 Jh. werden in Frankreich und Deutschland die Personen in den Urkunden oft durch Anmerkung ihrer Heimat, meist mit de, selten im Adjectiv, näher bestimmt; z. B. Herbertus Britto, Thomas de Marla.[3] Dieser Zusatz wird zuerst in den oberen Kreisen allgemeiner, wo er nicht nur den Wohnsitz, sondern auch die Herrschaft bezeichnet und mit dieser auf die Nachfolger übergeht. Der Umstand freilich, daß wir bei Grafen schon in fränkischer Zeit oft den Namen ihrer Stadt (in Frankreich) oder ihres Gaues (in Deutschland) finden, darf uns nicht zu genealogischen Schlüssen verführen, da das Grafenamt damals noch nicht erblich war. In Ottonischer und Salischer Zeit aber wurden die Lehen immer häufiger erblich ertheilt und als solche auch die Grafenämter behandelt.[4] Für den Anfang des 11 Jh. können wir die Erblichkeit der Grafschaften schon als Regel annehmen. In dieser Zeit begannen Grafen und Edle ihre Herrensitze im Thale zu verlassen, auf den Höhen feste Burgen zu bauen und sich nach diesen zu benennen. So finden wir im Jahre 1024: testimoni Herimanni de Werla, Ekkika de Aslan - - comitum[5], 1028: Comitibus Christiano de hudenkirchen: hermanno de noruenich[6] 1037: Poppo comes de Henneberg[7]
- ↑ Giry 369 f. So auch in Italien: Giovanni detto Amizo, Leone detto Azzo, - Nazzaro detto Bonizo; Ficker, Ital. Forsch. IV, n. 45 v. J. 1015. Ähnlich führen die slavischen Fürsten seit dem 13. Jh. oft 2 Namen, meist einen slavischen und einen deutschen. Gebhardi, Geneal. Gesch. III, S. 52 ff.
- ↑ J. Ficker, Ital. Forsch. IV, Nr. 2. 26. Giry S. 361.
- ↑ Mabillon, De re diplomatica II, 2, 3.
- ↑ Waitz VG. IV², 215.
- ↑ Mon. Germ. hist. SS. XI, S. 123
- ↑ Laccomblet, Niederrh. UB. I, Nr. 165.
- ↑ Würtenb. UB. I, Nr. 222.