Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/175

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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie
Inhalt
Vorwort | Einleitung
Erster Theil: Kap. 1234
Zweiter Theil: Kap. 1234
Dritter Theil: Kap. 123456
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die sich mit patronymischen Namensbezeichnungen behelfen. Der ursprüngliche Eigenname wird zum Vornamen <tti>praeneomen; während an Stelle des Vaternamens, der nicht mehr regelmäßig vorkommt, Beinamen folgen, die teils individuellen Eigenschaften, teils einer Differenzierung des Stammnamens ihren Ursprung verdanken. Dieser letztere tritt seit dem vierten Jahrhundert d. St. mehr und mehr hervor. Die Cornelier unterscheiden sich als Maluginenser, Cosser, Scipionen u. s. w. Man unterscheidet patricische und plebejische Geschlechter, aber jede vollständige Personenbezeichnung setzte sich aus praenomen, nomen gentilicium und cognomen zusammen. Bei der Trennung der Linien eines Geschlechts gelangt das cognomen zu immer größerer Bedeutung. Man redet von den „Scipionen“; daß sie Cornelier waren gilt theils als selbstverständlich theils als nebensächlich. In Folge dessen geräth das strenge Namensystem seit den Flaviern in einigen Verfall. Bei Tacitus findet sich manchmal das cognomen an Stelle des Praenomen, dann verschwindet hinter der Hervorhebung des Beinamens auch der Gentilname mehr und mehr[1], doch ist mit so abgekürzter Bezeichnung nicht wohl gemeint, daß die Familienzusammenhänge in Vergessenheit gekommen wären. Der Stammbaum wächst vielmehr in seiner Bedeutung.

      Seit dem dritten Jahrhundert n. Ch. G. dringen fremde Namen ein. Auch gewöhnte man sich mehr und mehr daran mit nur einem Namen bezeichnet zu werden. In einzelnen Familien, besonders solchen, die ihren Ursprung von römischen Senatoren ableiteten, behielt man die Namenhäufung bei. In den Jahrhunderten der sogenannten Völkerwanderungen treten allenthalben große Verschiebungen und Veränderungen in der Namenführung auf, welche auf griechische, keltische und besonders germanische Einflüsse zurückzuführen sind.

      Die Germanen begnügten sich lange mit den Eigennamen der Person ohne jede weitere Kennzeichnung des Geschlechts, oder der väterlichen Abstammung. In Folge ihres Einflusses auf die


  1. Mommsen, Die römischen Eigennamen der republikanischen und augusteischen Zeit. Röm. Forschgn. I. 3-68.