Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/169

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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie
Inhalt
Vorwort | Einleitung
Erster Theil: Kap. 1234
Zweiter Theil: Kap. 1234
Dritter Theil: Kap. 123456
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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie.djvu
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  1. Er bezeichnet seit dem 11. Jh. vornehmlich einen freien Grundbesitzer ritterlicher Lebensart. Diese Hochfreien bilden den Herrenstand oder hohen Adel.
  2. Seit dem 13. Jh. führen auch die unfreien Ritter den Herrentitel.
  3. Im Lehensverhältnis heißt der Leihende dominus seltener senior.[1]
homo
= Mann.
Illustris
ist das Prädikat der Fürsten, wird aber auch manchmal nichtfürstlichen Magnaten gegeben, seit dem 16. Jh. dem hohen Adel überhaupt.[2]
ingenuus
= frei, bezeichnet vornehmlich den Freigeborenen in unabhängiger Stellung.[3]<
Junker, domicellus
ist der hochadelige Knappe. Seit dem 14. Jh. wird auch der einfache Ritterbürtige sogenannt. Seit dem 16. Jh. bezeichnet das Wort vornehmlich den niederen Adeligen.[4]
Knappe, armiger, famulus
ist der ritterbürtige Mann, ehe er den Ritterschlag empfangen hat; mancher bleibt es sein Leben lang.[5]
Knecht
= Knappe, bezeichnet aber auch oft den freien Lohndiener und dann jeden Dienenden, deshalb werden die Knappen als freie Knechte, Edelknechte hervorgehoben.[6]

Liber
ist der allgemeine Ausdruck für frei, bezeichnet auch den freien Zinsmann.
Magd
= Jungfrau, wird ohne Unterschied des Standes gebraucht.[7]
magnates
sind die Vornehmsten nach den Fürsten, seit 1180 besonders die nichtfürstlichen Herzoge, Markgrafen u. s. w.[8]


  1. Weitz V, 460 f. VI, 57. Schmidt S. 68 f.
  2. Ficker Rf. S. 150 ff. Göhrum II. S. 101.
  3. Waitz V, 435.
  4. Scheidt S. 99 f. Grimm W. B. IV, 2, S. 2400.
  5. Scheidt S. 43 ff. Fürth S. 80 ff.
  6. Fürth a. a. O.
  7. Scheidt S. 110.
  8. Ficker Rf. S. 142