Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/169
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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie | |
Inhalt | |
Vorwort | Einleitung Erster Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 Zweiter Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 Dritter Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 • 5 • 6 | |
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- Er bezeichnet seit dem 11. Jh. vornehmlich einen freien Grundbesitzer ritterlicher Lebensart. Diese Hochfreien bilden den Herrenstand oder hohen Adel.
- Seit dem 13. Jh. führen auch die unfreien Ritter den Herrentitel.
- Im Lehensverhältnis heißt der Leihende dominus seltener senior.[1]
- homo
- = Mann.
- Illustris
- ist das Prädikat der Fürsten, wird aber auch manchmal nichtfürstlichen Magnaten gegeben, seit dem 16. Jh. dem hohen Adel überhaupt.[2]
- ingenuus
- = frei, bezeichnet vornehmlich den Freigeborenen in unabhängiger Stellung.[3]<
- Junker, domicellus
- ist der hochadelige Knappe. Seit dem 14. Jh. wird auch der einfache Ritterbürtige sogenannt. Seit dem 16. Jh. bezeichnet das Wort vornehmlich den niederen Adeligen.[4]
- Knappe, armiger, famulus
- ist der ritterbürtige Mann, ehe er den Ritterschlag empfangen hat; mancher bleibt es sein Leben lang.[5]
- Knecht
- = Knappe, bezeichnet aber auch oft den freien Lohndiener und dann jeden Dienenden, deshalb werden die Knappen als freie Knechte, Edelknechte hervorgehoben.[6]
- Liber
- ist der allgemeine Ausdruck für frei, bezeichnet auch den freien Zinsmann.
- Magd
- = Jungfrau, wird ohne Unterschied des Standes gebraucht.[7]
- magnates
- sind die Vornehmsten nach den Fürsten, seit 1180 besonders die nichtfürstlichen Herzoge, Markgrafen u. s. w.[8]