Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/140
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie | |
Inhalt | |
Vorwort | Einleitung Erster Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 Zweiter Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 Dritter Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 • 5 • 6 | |
<<<Vorherige Seite [139] |
Nächste Seite>>> [141] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
a) historisch-politische Stammtafeln.
Die einfache Geschichtsdarstellung monarchisch regierter Staaten hat zu allen Zeiten das Bedürfnis hervorgerufen, die zur Regierung gekommenen Personen, sowie diejenigen die Hoffnung darauf oder Anspruchsrechte besaßen, in ihrem genealogischen Zusammenhange zu erkennen. Man kann daher wol sagen, daß es seit Herodot nie einen Geschichtschreiber gegeben hat, der sich nicht bemüht hätte die auf Erblichkeitsverhältnisse beruhenden Regierungsentwicklungen genealogisch darzustellen. Indessen ist die tabellarische Form solcher Nachweisungen im Alterthum und Mittelalter etwas unbekanntes gewesen, und hat sich erst aus den in Rücksicht auf das Familieninteresse entstandenen allgemeinen Stammbäumen entwickelt. Wer die fünf ersten römischen Kaiser in ihren Abstammungs- und Adoptionsverhältnissen auf Julius Cäsar zurückführte, fand zwar bei Tacitus, Suetonius, und den sonstigen auch späteren Geschichtschreibern alle wünschenswerthcn Nachrichten gesammelt, aber alle Genealogie dieser Art erscheint mit der Geschichtserzählung in unmittelbarer Verbindung und wurde erst in neuester Zeit aus den Gesammtdarstellungen ausgeschieden.
In den Regententafeln sind daher die Personen hervorzuheben, auf welchen der Fortgang der Regierungen beruht; in den für die Erbfolgefragen entscheidenden Darstellungen kommt es besonders darauf an, die Verwandtschaftsverhältnisse durch geschickte Gruppierung derjenigen Personen, aus deren Verbindung oder Abstammung sich die Ansprüche nachfolgender Geschlechter ergeben, zur Anschaunng zu bringen; und wenn es darauf ankommt die geographische Entwicklung von Staaten und Familienbesitzungen aufzuzeigen, so spielen in den Erbschaftstheilungen einerseits und in den Länder- und Besitzvereinigungen andererseits nicht sowol die einzelnen Personen als vielmehr die Linien der jeweils regierenden Häuser die Hauptrolle. Klare und übersichtliche Darstellungen der genealogischen Linienbildung ist in dieser Beziehung ein Haupterfordernis der Stammtafel. Und da sowol Erbschafts- wie Regierungsfragen nicht selten sowol im Staatsleben wie in privatrechtlichen Verhältnissen sehr häufig durch Eheschließungen vorangegangener