Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/095
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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie | |
Inhalt | |
Vorwort | Einleitung Erster Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 Zweiter Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 Dritter Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 • 5 • 6 | |
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Für die als Baum gedachte Form des Verwandtschaftsschemas wurde jedoch in späteren Jahrhunderten der Jurist Johannes Andree als eigentlicher Urheber in Anspruch genommen. Fast eine jede Darstellung dieser Art wird in den Handschriften des vierzehnten und fünfzehnten Jahrhunderts mit dem Titel Arbor Johannis Andree ausgezeichnet. Dieser war es, der den Stammbaum popularisirte, wie sich seine Anweisungen der Berechnung und Zählung der Verwandtschaftsgrade auch im praktischen Gebrauch bis in die neueren Jahrhunderte des größten Ansehens und der größten Verbreitung erfreut haben; Johannes Andree war der Sohn eines Priesters und Lehrers der Grammatik zu Bologna, um 1270 geboren und nach einer großen Gelehrtenlaufbahn zu Bologna an der Pest 1348 gestorben. [1] Das Werk, durch welches er so berühmt geworden ist, führte den Titel Summa oder Lectura super arboribus consanguinitatis et affinitatis und er sagt selbst, daß er schon im Beginne seiner Lehrthätigkeit glossas arboris geschrieben habe. Bemerkenswerth erscheint jedoch, daß die Formen des Verwandtschaftsschemas für Johannes Andree noch keineswegs so fest standen, wie seine dem Pflanzenreich entnommenen Bilder, denn neben der ausdrücklichen Aufforderung der Lectura einen Baum zu construiren, der die Grade der Familienverwandtschaft
- ↑ Savigny, Gesch. d. röm. Rechts III. 167 und Ersch und Gruber, Bd. III, s. v. Andreae. Im Zedlerschen Lexikon wird versichert, daß der pater juris canonici et omnium juris can. interpretum facile princeps durch zwanzig Jahre unter einer Bärenhaut geschlafen habe.