Lebenshaltung 1861 (Kreis Rees)
Lebenshaltung 1864: Informationen über zeitliche Lebensbedingungen unserer Vorfahren geben ein Abbild der lokal bodenständigen Menschen in ihren Zeitverhältnissen um damit eine Basis zur Darstellung persönlicher Geschichte von Vorfahren in Zeit und Raum zur Anlage von Biografien.
Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > 1822 bis 1945: Rheinprovinz <> Regierungsbezirk Düsseldorf > Kreis Rees > Lebenshaltung 1861 (Kreis Rees)
Beschwerliche Lebenshaltung
Talerwährung 1857 bis 1867
In der Anlage zum Münzgesetz vom 03.06.1857 wurde im Königreich Preußen die Teilung des Talers neu geregelt. So wurde der Vereinstaler als Neuer Reichstaler bzw. Thaler (Thlr., Rth.) beispielsweise in Preußen und andere norddeutsche Staaten unterteilt in 30 Silbergroschen (Sgr.) zu je 12 Kupferpfenni(n)gen.
Jährlicher Einkommensbedarf
Der jährliche Einkommensbedarf einer Tagelöhnerfamilie aus fünf Personen ist, je nachdem sie in der Stadt oder auf dem Lande lebt, unterschiedlich, und berechnet sich 1861 im Kreis Rees wie folgt:
Bedarfsgruppe | Stadt Taler |
Silbergroschen | Land Taler |
Silbergroschen |
für Nahrungsmittel | 120 | -.- | 90 | 15 |
Wohnung | 16 - 20 | -.- | 10 | -.- |
Brennmaterial | 6 | -.- | 6 | -.- |
Kleidung und Wäsche | 17 | -.- | 14 | -.- |
Hausrat und Werkzeuge | 5 | -.- | 3 | -.- |
Steuern und Abgaben inclus. Schulgeld | 2 | 15 | 2 | 15 |
zusammen: | 166 bis 170 | 15 | 126 | 15 [1] |
Vergleichseinkommen
Die durchschnittlichen Bruttoeinnahmen der Familie eines selbstständigen Holzschuhmachermeisters betrug zum Vergleich zu dieser Zeit 149 Taler. Nach Abzug der Herstellungskosten entsprach dies Einkommen ebenso dem jährlichen Einkommensbedarf einer Tagelöhnerfamilie aus fünf Personen.
Fußnoten
- ↑ Quelle: Dönhoff, Landrat v.: Statistische Darstellung des Kreises Rees. (Wesel, Voß & Finke 1863)