Kurze Chronik der Familie Kypke/E032

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Kurze Chronik der Familie Kypke
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Zinsen werden alljährlich am Geburtstage der Jubilarin (6. August) verteilt, nachdem der Familientag hierüber Beschluss gefasst hat. In besonders dringenden Fällen kann das Kuratorium noch die Hälfte der Jahresbeiträge zu Unterstützungen verwenden.

§ 4.

      Die Zinsen sollen möglichst zu Beihülfen in Fällen dringender Not, namentlich an Witwen, unversorgte elternlose Töchter, ohne eigene Schuld in Not geratene Familienväter, zur Erziehung von Kindern, zur Ausbildung junger Männer, zur Ausstattung bei Verheiratungen und dergleichen sonstige Zwecke verwendet werden, Eine gelegentliche anderweitige Verwendung ist nicht ausgeschlossen.

§ 5.

      Die Stiftung wird durch ein Kuratorium von 6 Personen verwaltet. Dieselben sollen aber bezügl. der Verwaltung und Verwendung von jeder Aufsicht und Genehmigung des Gerichts oder anderer Behörden insoweit befreit sein, als die Gesetze dies irgend gestatten. Das- Kuratorium bezw. der Familientag hat nach freiem Ermessen über die zu gewährenden Unterstützungen zu bestimmen. Ein Recht auf Unterstützung steht jedoch niemand zu.

§ 6.

      Zu Kuratoren werden auf Lebenszeit ernannt:
1. Pastor em. Heinrich Kypke, in Halle a. S„ Laurentiustr. 121, Vorsitzender
2. Pastor Theodor Kypke, Dt. Wilmersdorf bei Berlin, Wilhelmsaue 113 II, Stellvertreter.
3. Brauereibesitzer, Stadtrat Paul Kipke, Breslau II, Schatzmeister,
4. Kaufmann Otto Kypke, Magdeburg, Breiteweg 84 I, Stellvertreter,
5. Dr. med. Otto Kypke-Burchardi, Zehdenick a. H., Schriftführer.
      (An seiner Stelle ist an dem II. Familientage der Geriehtsassistent Max
            Kypke-Burchardi, Berlin NW. 21, Wilsnackerstrasso 11 III, zum Schriftführer gewählt worden) und
6. Hauptmann Berthold Kiepke, Magdeburg, Augustastrasse 18, Stellvertreter.
      Zu Kassen-Revisoren sind gewählt worden:
1. Steuerrat a. D. Otto Kypke-Burchardi, Stargard, Pom., Vorsitzender und
2. Fabrikbesitzer Max Kypke, Muskau O.-L., Stellvertreter.
      Scheidet ein Kurator bezw. Revisor durch den Tod oder freiwillig (durch schriftliche Anzeige) oder dadurch aus, dass er die Befähigung zum Amte eines Vormundes verliert, so ergänzen die verbleibenden Kuratoren die Lücke durch Zuwahl (Kooptation). Können sie sich jedoch nicht einigen, so entscheidet das Los. Bis dahin versehen die verbleibenden Kuratoren die Geschäfte.