Kurze Chronik der Familie Kypke/E015
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Taufzeugen befinden sich Kaufmann Kypke aus Magdeburg und Mademoiselle Kypke, seines Vaters Schwester, und
3. Johann Gottfried, geb. 31. 5. 1765, + 11. 9. ej. a., 3 Monat und 12 Tag alt, am 13. September auf dem Plötzkyer Kirchhofe beerdigt.
Die Töchter heissen:
a) Johanne Elisabeth Christiane, geb. 24. Oktober 1756,
b) Johanne Charlotte, geb. 12. 5. 1759 und
c) Henriette Dorothee + 5. 3.1767, 5 Monat und 6 Tag alt.
Zu S. 90 (Zeile 11). Frau Dr. Hedwig Schulze geb. Kypke in Leipzig + im Juli 190l. Ihr Sohn: Privatier Ernst Schulze, wohnt in Leipzig, Inselstr. 4 II.
Zu S. 90 (unten). Das K. K. Reichs-Kriegs-Ministerium in Wien, Abt. I. Nr. 301 teilte unterm 4. Februar 1000 mit, dass der verstorbene Oberstleutnant Wilhelm Alexander von Kypke nach den dortigen Akten während seiner Dienstzeit nicht geadelt worden, „daher dieser Stabsoffizier schon zur Zeit seiner Assentierung (d. h. da er für den Militärdienst tauglich erklärt wurde) zur Führung des Adels und des Prädikates berechtigt gewesen sein dürfte.“ -
Nach einiger Zeit fragte ich bei dem Königl. Sächsischen Heroldsamte in Dresden an, ob aus den dortigen Akten der Nachweis zu führen, dass ein Zweig der Familie - etwa der Wiederauer - oder die ganze Familie Kypke früher adelig gewesen, worauf das Königl. Sächsische Ministerium des Innern (Nr. 45a I Ad.) d. d. Dresden 3. Juli 1901 folgende Antwort ergehen liess:
„Auf Ihr an das - in Sachsen nicht vorhandene - Heroldsamt gerichtete Gesuch vom 9. Mai d. Js. um Mitteilungen über eine Familie von Kypke eröffnet Ihnen das unterzeichnete Ministerium nach den angestellten Erörterungen Folgendes:
Eine adelige Familie Kypke lasst sich nicht nachweisen.
Die von Ihnen genannte Familie Kypke, Besitzerin des Rittergutes Wiederau bei Pegau, war bürgerlich. Die verwitwete Frau Rittergutsbesitzerin Johanna Kypke, geb. Böttiger, bestimmte testamentarisch unterm 6. September 1865, dass sowohl ihre Erbin; ihr Pflegekind Mary Anne Viktoria Mickelthwate, als jeder Fideikommissinhaber des Rittergutes Wiederau, mit Grossstorkwitz und Kleindatzig, den Namen ihres verstorbenen Mannes annehme und denselben führe bei Verlust seines solchenfalls auf den Nächstberechtigten übergehenden Fideikommissrechts.
In dem Testamente bestimmte die Erblasserin auch, dass, falls die Erbin unverheiratet oder kinderlos verstürbe, das Fideikommiss zunächst auf die eheliche Descendenz des gegenwärtig noch unverheirateten Bruders ihres verstorbenen Gatten, des Oberstleutnants Wilhelm Alexander Kypke, in deren Ermangelung aber, mit Ausschluss der Descendenz von Georg Adolf und Franz Theodor,