Kurze Chronik der Familie Kypke/084
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kleiden lassen, reiniget alle Stuben und Kammern von Ungeziefer. Summa: Er schaffet alles, was nötig ist, und was das Vornehmste ist, so giebt er alle Tage in den Erbauungsstunden so gute Lehren und Ermahnungen, daß es einen in der Seele erfreuen mag; es kommen auch so viele fremde Leute ins Waysenhaus, dem Gottesdienste beizuwohnen, daß der Platz und Raum viel zu enge wird.“
In dem Stadtarchive zu Soest befindet sich eine Instructio preceptorius Kypekens d. d. 25. 5. 1726, ferner eine neuere Bestallung des informatoris Christopheri K. d. d. 24. 7. 1727, ein Contract und eine Bestallung des preceptoris Chr. K. vom 15. 12. 1728 u. a. m.
Der Waisenhausvater K. starb daselbst nach einer reichgesegneten Thätigkeit am 22. Februar 1759 im 62. Lebensjahre.
Am 2. Mai 1730 hatte er sich mit Jungfer Christine Gertrud Britzken, Tochter des + Pastors in pratis (an der Wiesenkirche) Heinrich Thomas Britzken und der Guda Catrine zum Bergen, geb. 19. 8. 1704, + 21. 4. 1768 verheiratet, welcher Ehe im April 1731 zunächst Zwillinge entsprossen und zwar ein Sohn Georg Florens, + in der Kindheit 11. 4. 1736 (St. B. 14) und eine Tochter: Maria Elisabeth, welche 14. 11. 1752 den Conrektor Leopold Ernst Sachse in Soest heiratete. - Eine 16. 11. 1738 geborene Tochter starb bereits 28. 12. 1740. - Mit dem jüngsten Sohne Friedrich Thomas Henrich (St. B. 15), geb. 15. 3. 1743, + 23. 4. 1758, erlosch bereits der Soester Seitenzweig.
7.
Georg Friedrich,
Geleitsmann im Grunewald,
get. 8. 3. 1702,
des Pastors David K. in Rützow anderer Sohn, daselbst im März 1702 geboren, ging zur Steuerbehörde über und ward Geleitsmann im Grunewald bei Berlin.
Des Geleitsmannes Amt war nicht etwa, die Reisenden, namentlich die durchziehenden Kaufleute mit ihren Waren zu geleiten und zu schützen; das war vielmehr Sache der dazu bestimmten „Musketirer“, sondern er hatte das Geleit einzunehmen und die Geleitsbriefe auszufertigen. Er hieß darum auch Geleitseinnehmer oder Geleitsschreiber. Geleit hat in diesen Zusammensetzungen also die erweiterte Bedeutung von „Wegezoll“. Ursprünglich hat wohl die Erhebung des Land- und Wassergeleits (d. i. des Flußzolls) in einer Hand gelegen. Es gab „Hauptgeleite“ (Hauptsteueramt) und „Beigeleite“ (Nebensteueramt). In Camburg a. Saale, dessen Chronik ich eingesehen, war der Geleitsmann in einem Falle zugleich Bürgermeister der Stadt;